Amt Bornhöved
 

Auszug - Berichtswesen  

7. Sitzung des Werkausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 3
Gremium: Werkausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 11.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Panoramazimmer Trappenkamp, Bürgerhaus
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll

 

Bereich Allgemein

 

1.Vom 27.01.2015 bis zum 29.01.2015 überprüfte das Hauptzollamt Kiel die Strom- und Energiesteuerabrechnung der Gemeindewerke Trappenkamp für den Zeitraum 01.01.2013 bis zum 31.12.2013 in einer Außenprüfung.


Zusammengefasstes Prüfungsergebnis:


a)Versorger mit Sitz im Steuergebiet - § 4 Abs. 1 StromStG
 

-       Beanstandungen formeller Art ohne finanzielle Auswirkungen:
keine

-       Beanstandungen mit finanziellen Auswirkungen:
Aufgrund der greifenden Steuerbefreiungsnorm nach § 9 abs. 1 Nr. 3 b StromStG ist die von der Bfa vorgenommene Versteuerung von 36,010 MWh zu erstatten. Soll heißen, die im Jahr 2013 gezahlte Stromsteuer für die Belieferung Strom Straßenbeleuchtung an die Gemeinde Trappenkamp wird zurückerstattet.

 

b)Steuerentlastung nach §53b Abs. 4 EnergieStG n.F. (für die an das BHKW gelieferte Erdgasmenge)

 

-       Beanstandungen formeller Art ohne finanzielle Auswirkungen:
keine

-       Beanstandungen mit finanziellen Auswirkungen:
keine

 

2.Zurzeit führt das Büro EHLER ERMER & PARTNER die Jahresabschlussprüfung 2015 im Hause der Gemeindewerke Trappenkamp durch. Die Schlussbesprechung findet am 01. Oktober 2015 statt.

 

Bereich Wärme

 

1.Aus der Ausschreibung für die Erneuerung der Kesselanlage 2 im Fernheizwerk Trappenkamp ging die Firma Bautherm GmbH & Co. KG, 19061 Schwerin von 3 Anbietern als wirtschaftlichster Anbieter hervor. Der Auftragswert beläuft sich auf 377.252,09 € netto, zuzüglich Mehrwertsteuer. Finanzmittel hierfür sind im Wirtschaftsplan 2015 der GWT eingestellt. Die Kesselanlage soll im September 2015 in Betrieb gehen.

 

2.Das Ergebnis aus dem Gutachten des Fernwärme-Forschungsinstituts in Hannover e. V. über den Fernwärmerohrbruch in der Erfurter Straße wird von der Firma AMW Eutin und der Firma Rehse Rohrbau, als dessen Subunternehmer, nicht anerkannt. Das Rechtsanwaltbüro TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB, 10117 Berlin hat von den Gemeindewerken Trappenkamp einen Auftrag über die Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Klage vor Gericht in dieser Angelegenheit erhalten.

 

Bereich Abwasser

 

1.Die Sanierungsplanung für den 7. und 8. Bauabschnitt im Abwassernetz der Gemeinde Trappenkamp - dies ist der Bereich Gönnebeker Ring, Theodor-Storm-Ring - ist abgeschlossen. Zurzeit wird die Ausschreibung vom Ing. Büro Wasser- und Verkehrs-Kontor GmbH erstellt. Die Submission ist für den 18. Juni 2015 vorgesehen, die Auftragsvergabe für den 16. Juli 2015 und der Baubeginn für den 01. September 2015. Es wird vorgeschlagen, dass der Werkausschuss auf seiner Sitzung am 11. Juni 2015 empfiehlt, dass die Gemeindevertretung am 9. Juli 2015 beschließt, die Gemeindewerke Trappenkamp damit zu beauftragen, den aus der Ausschreibung hervorgehenden wirtschaftlichsten Anbieter für diese Maßnahme mit den Arbeiten zu beauftragen.

 

Bereich Schwimmbad

 

1.Am 01. Mai 2015 hat das Waldschwimmbad für die Saison 2015 die Pforten geöffnet. Das Bad war gut besucht und die Resonanz sehr positiv. Herr Barkow berichtet, dass die Helfer bei der Eröffnung am Sonntag, den 14. Juni 2015 zu einem gemeinsamen Eisessen eingeladen sind.

 

2.Wie im letzten Jahr stellen die Stadtwerke Wahlstedt, ehemals MZH, die Aufsicht und die technische Betreuung. Leider ist zu vermerken, dass innerhalb kürzester Zeit 2-mal im Kiosk von Dannhäuser mit brachialer Gewalt eingebrochen worden ist. Anzeige wurde gestellt. Es wird vorgeschlagen eine Überwachungseinrichtung mit Alarmweiterleitung und Signalhorn im Gebäude zu installieren.

 

3.Die Gemeindewerke Trappenkamp haben einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportförderrichtlinie) für das Waldschwimmbad Trappenkamp in Höhe von 34.000.- € gestellt. Die Maßnahme kann nach Genehmigung zu 50% gefördert werden und muss am 31. Dezember 2015 abgeschlossen sein.

 

Die Berichtspunkte werden vom Ausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen.