Auszug - Erlass einer VI. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Trappenkamp über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Trotz der positiven Entwicklung im Haushaltsjahr 2014 ist absehbar, dass die Gemeinde Trappenkamp im Jahr 2016 für das Haushaltsjahr 2015 aufgrund des voraussichtlich defizitären Haushaltes wieder eine Fehlbetragszuweisung beantragen muss.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die VI. Nachtragssatzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten in vorliegender Form zu beschließen. Die Besteuerungsgrundlage für die Spielgerätesteuer wird zum 01.09.2015 von 11,0 v. H. auf 12,0 v. H. der Bruttokasse angehoben.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0