Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass einer VI. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Trappenkamp über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten  

8. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 8
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 01.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:14 Anlass: Sitzung
Raum: Panoramazimmer Trappenkamp, Bürgerhaus
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Trotz der positiven Entwicklung im Haushaltsjahr 2014 ist absehbar, dass die Gemeinde Trappenkamp im Jahr 2016 für das Haushaltsjahr 2015 aufgrund des voraussichtlich defizitären Haushaltes wieder eine Fehlbetragszuweisung beantragen muss.


Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die VI. Nachtragssatzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten in vorliegender Form zu beschließen. Die Besteuerungsgrundlage für die Spielgerätesteuer wird zum 01.09.2015 von 11,0 v. H. auf 12,0 v. H. der Bruttokasse angehoben.


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0