Amt Bornhöved
 

Auszug - Beschlüsse zur Erweiterung der Sportanlagen und Beauftragung eines Planungsbüros für die Grundlagenermittlung und Vorplanung  

11. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:14 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Block berichtet, dass der Richard-Hallmann-Schule die Genehmigung für ein Sportprofil an der gymnasialen Oberstufe erteilt worden ist. Um den Schülern möglichst gute Lernbedingungen zu ermöglichen, hat die Schule beantragt, die Sportanlagen beim Sportzentrum Segeberger Straße zu ergänzen. Dabei handelt es sich um

 

-          Anlegen einer 400 m/ 100 m-Bahn,

-          Anlegen/ Verändern der Weitsprunganlage nach den Leichtathletik-Richtlinien (genormte Länge, konformes Absprungbrett) sowie

-          Anlagen / Verändern der Kugelstoßanlage mit Übertrittring.

 

Weiterhin hat der Turnverein Trappenkamp schon seit Längerem darauf hingewiesen, dass die Bewässerung der Fußballplätze derzeit sehr zeitaufwendig und körperlich anstrengend ist.

 

Da die Gemeinde sich aufgrund der neuen Vertragssituation mit dem Verein verpflichtet hat, die Rasenpflege künftig mit gemeindlichen Kräften durchzuführen, sollte im Zusammenhang mit dem Planungsauftrag für die Erweiterung der Sportanlagen auch eine Prüfung für eine geänderte Bewässerung vorgesehen werden, denn die Laufbahn wird voraussichtlich um den Hauptplatz herum verlaufen. Daher sollte so geplant werden, dass zwischen den Nutzungen für Fußball und Leichtathletik möglichst wenig gegenseitige Beeinträchtigungen entstehen.

 

Die Angelegenheit wurde zuletzt im Bauausschuss am 23.04.2015 behandelt; dieser empfiehlt, entsprechend der Beschlussvorlage zu beschließen.

 

Nach Einschätzung von Herrn Jahn müsste hier noch einmal geklärt werden, welche Art der Ausschreibung bzw. Vergabe überhaupt erforderlich ist.


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beauftragt die Amtsverwaltung, ein Ausschreibungsverfahren für Planungsaufgaben im Zusammenhang mit einer eventuellen Erweiterung der Sportanlagen beim Sportzentrum Segeberger Straße durchzuführen. Der Bauausschuss wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

 

Der Planungsauftrag dient zunächst der Grundlagenermittlung und Vorplanung.

 

Vorab ist die erforderliche Art der Ausschreibung/ Vergabe von der Verwaltung zu überprüfen.


Abstimmungsergebnisdafür: 16dagegen: 0Stimmenthaltung: 0