Amt Bornhöved
 

Auszug - Beschluss über erforderliche Auftragsvergaben im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau "Familienzentrum Pusteblume"  

11. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:14 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Block berichtet, dass die AWO Schleswig Holstein gGmbH im Bildungs- und Sozialausschuss ein Konzept für ein Familienzentrum in Trappenkamp vorgestellt hat. Das vom Fachausschuss gebilligte AWO-Konzept sieht eine Erweiterung der Kita Pusteblume zum Familienzentrum vor.

 

Notwendig ist dabei die Errichtung eines Anbaus an die Kita. Die interfraktionelle Arbeitsgruppe hat gemeinsam mit der Kita-Leitung und Herrn Architekt Feddersen zwischenzeitlich eine Entwurfsskizze erarbeitet, die kommunalpolitisch einvernehmlich gebilligt wurde.

 

Für diese Maßnahme erfolgt eine Förderung über das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume sowie über den Kreis Segeberg zusammen in Höhe von ca. 52 % der Bausumme, die mit 330.000,00 EUR veranschlagt ist.

 

Im Haushalt 2015 sind 200.000,00 EUR sowie 130.000,00 EUR als Verpflichtungsermächtigung für 2016 bereitgestellt.

 

Nach kurzer Aussprache wird folgender Beschluss gefasst:


1. Das Architektenbüro Feddersen wird mit der planerischen Begleitung für die Baumaßnahme Erweiterungsbau „Familienzentrum Pusteblume“ beauftragt. Grundlage bildet die von der Arbeitsgruppe Familienzentrum erarbeitete Planskizze.

 

2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Auftragsvergaben für die einzelnen Gewerke an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

 

3. Der Bauausschuss und der Finanzausschuss sind regelmäßig über den Stand der Umsetzung zu informieren.

 

4.Die Planung bzw. planerische Begleitung durch das zu beauftragende Architektenbüro hat so zu erfolgen, dass der bereits neu hergestellte Parkplatz am Sportzentrum während der Baumaßnahme nicht beschädigt bzw. in Mitleidenschaft gezogen wird; zudem hat die Zu- und Abfahrt über die Kurlandstraße zu erfolgen.


Abstimmungsergebnisdafür: 16dagegen: 0Stimmenthaltung: 0