Auszug - 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet "südlich Ricklinger Straße, östlich Gablonzer Straße, nördlich Celsiusstraße, westlich Hermannstädter Straße" a. Prüfung der während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 10. Änderung desBebauungsplanes Nr. 14 eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Entscheidung über deren weitere Berücksichtigung im Verfahren b. Beschluss über die Satzung und Begründung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 25.09.2014 befindet sich die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 genannte Gebiet in der Aufstellung. Mit dieser Planung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines zweiten Fachmarktes mit einer Verkaufsfläche von bis zu 600 m² geschaffen. Damit erhöht sich die Verkaufsfläche von 5.900 auf 6.100 m².
Herr Block erläutert das Thema und dass sich der Bauausschuss in seiner letzten Sitzung am 23.04.2015 mit diesem Thema befasst hat. Er berichtet detailliert über die in der Abwägungstabelle benannten Träger öffentlicher Belange bzw. deren Stellungnahme sowie enthaltene Beschlussvorschläge.
Nach einer weiteren kurzen Aussprache ergeht nachfolgender
Beschluss:
1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Trappenkamp abgegebenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung geprüft. Die Stellungnahmen, das Ergebnis der Prüfung und die Entscheidung über deren Berücksichtigung ergeben sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.Aufgrund des § 13 a i.V.m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für den Bereich „Südlich Ricklinger Straße, östlich Gablonzer Straße, nördlich Celsiusstraße, westlich Hermannstädter Straße“, bestehend aus dem Text (Teil B) als Satzung.
3.Die Begründung wird gebilligt.
4.Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnisdafür: 16dagegen: 0Stimmenthaltung: 0