Amt Bornhöved
 

Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet nördlich des Michael-Ende-Weges, östlich des Astrid-Lindgren-Weges, südlich des Spielplatzes und westlich der Waldfläche - Berichtigung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses aufgrund einer Änderung des Plangeltungsbereiches  

11. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:14 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Block berichtet, dass sich der Bauausschuss in seiner Sitzung am 12.02.2015 mit der 1. Änderung des B-Planes Nr. 21 befasst und ein Ergebnis erzielt hat. Im Nachhinein haben sich jedoch noch Änderungen ergeben, sodass sich der Bauausschuss in seiner letzten Sitzung am 23.04.2015 erneut mit dem Thema befasst und eine Berichtigung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses aufgrund einer Änderung des Plangeltungsbereiches beschlossen hat.

 

Grund für die Veränderung des Plangeltungsbereiches war, dass sich die Grundstückseigentümerin der unmittelbar am Astrid-Lindgren-Weges gelegenen Flurstückes 221, 263 und 265 in der Amtsverwaltung gemeldet und Bedenken gegen die Planung hinsichtlich des Plangeltungsbereiches geäußert hat. Es stellte sich heraus, dass diese für die Flurstücke 221 und 263 bereits Kaufvertragsverhandlungen mit Interessenten geführt hatte. Aus diesem Grunde hat sie großes Interesse, dass die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 21 bestehen bleiben.

 

Zur Vermeidung eines Planungsschadens und in der weiteren Folge der Zahlung einer Entschädigung empfiehlt der Bauausschuss, den Plangeltungsbereich zu ändern.


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.Aus dem von der Gemeindevertretung am 15.05.2014 beschlossenen Plangeltungsbereich werden die östlich des Astrid-Lindgren-Weges gelegenen Flurstücke 221 und 263 herausgenommen. Dadurch ergibt sich der in dem nachfolgenden Lageplan dargestellte geänderte Plangeltungsbereich.

 

Lageplan:

 

 

2.Der vorliegende Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes 21 für das Gebiet nördlich des Michael-Ende-Weges, östlich des Astrid-Lindgren-Weges, südlich des Spielplatzes und westlich der Waldfläche und die Begründung werden gebilligt.

 

3.Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach §§ 13 a i.V.m. 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Darüber hinaus ist eine Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sowie der Nachbargemeinden zum Planentwurf und der Begründung einzuholen (§§ 13 a i.V.m. 2 (2) und 4 (2) BauGB).

 

4.Der Beschluss über die Änderung des Plangeltungsbereiches ist gemeinsam mit der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach §§ 13 a i.V.m. 3 (2) BauGB bekanntzumachen.


Abstimmungsergebnisdafür: 16dagegen: 0Stimmenthaltung: 0