Amt Bornhöved
 

Auszug - Benutzungs- und Entgeltsatzung für die Einrichtungen des Schulverbandes Sventana Bornhöved  

5. Sitzung des Finanzausschusses des Schulverbandes Sventana Bornhöved
TOP: Ö 7
Gremium: Finanzausschuss des Schulverbandes Sventana Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 11.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Protokollführer trägt den Inhalt der verteilten Beschlussvorlage vor (Stundensatz für die Nutzung von Sportstätten). Die Ausschussvorsitzende ergänzt um den Hinweis aus der Vorlage, dass u. a. eine Gebührenermäßigung erfolgen kann, wenn die Nutzer/innen auf die Benutzung der öffentlichen Einrichtung angewiesen sind.

 

Herr Schwarz führt aus, dass der TSV Quellenhaupt Bornhöved mit seinen vielen Sparten vermutlich Hauptnutzer der Turn- und Sporthalle sein wird und dieser auch im Sommer auf Hallenzeiten angewiesen ist. Er geht davon aus, dass der TSV Quellenhaupt den errechneten Stundensatz nicht zahlen kann. Weiter gibt er zu Bedenken, dass der TSV Quellenhaupt nicht nur Mitglieder aus der Gemeinde Bornhöved hat und dass auch aus anderen Gemeinden Nutzungen der Sportstätten erfolgen.

 

Herr Bajorat stellt dazu zunächst fest, dass die Erhebung einer Benutzungsgebühr keine Idee des Finanzausschusses ist. Aber wegen der Einführung der Doppik ist der Schulverband gehalten, Kosten verursachungsgerecht umzulegen.

 

Frau Scheel ergänzt, dass Sportvereine an Gemeinden Zuschussanträge aufgeteilt nach Mitgliederzahlen (Mitgliederanteilen) stellen können. Dazu teilt Herr Voß mit, dass im Bereich Bokhorst-Wankendorf auch Umlandgemeinden Kostenanteile an den TSV Wankendorf zahlen.

 

Frau Roßmann gibt zu Bedenken, dass die Gemeinde Wankendorf auch über Sportstätten verfügt, die den gemeindlichen Haushalt belasten.

 

Herr Bajorat vermutet, dass auch der TSV Quellenhaupt an verschiedene Gemeinden Zuschussanträge richten muss (aufgeteilt nach Mitgliederanteilen), wenn eine Gebühr für die Hallenbenutzung zu entrichten ist. In diesem Zusammenhang führt Frau Roßmann an, dass die Gemeinde auch Zentralitätsmittel für übergemeindliche Aufgaben erhält, die sie für die Sportförderung einsetzen kann. Dazu wird von Herrn Schwarz mitgeteilt, dass die Gemeinde bereits Sportförderung betreibt, indem sie Sportstätten gepachtet hat und im Jugendbereich auch Zuschüsse für Übungsleiterentschädigungen zahlt.

 

Nach einer weiteren Aussprache schlägt Herr Bajorat vor, dass der Schulverband für die Nutzung der Sporteinrichtungen für sportliche Zwecke entweder eine kostendeckende Gebühr oder gar keine Gebühr erhebt (anders kann der zusätzliche Aufwand für die Sportvereine vermutlich nicht vermieden werden) und es wird über folgenden Antrag abgestimmt:


Beschluss:

 

Die Schulverbandsversammlung soll entscheiden, ob für die Nutzung von Sportstätten des Schulverbandes zu sportlichen Zwecken eine kostendeckende Gebühr nach der verteilten Beschlussvorlage erhoben wird oder ob für entsprechende Zwecke ein Gebührenverzicht erfolgt.


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Nach der Beschlussfassung wird von Herrn Riecken mitgeteilt, dass die Sportvereine eine mögliche Gebühr nicht beeinflussen können. Da es dem TSV Quellenhaupt aber nicht möglich ist, Hallenbenutzungsgebühren über Mitgliederbeiträge zu refinanzieren, hofft er bei Einführung einer Benutzungsgebühr auf einen Kostenersatz durch die Gemeinden. Wenn keine Hilfe erfolgt, können die Hallen nicht mehr genutzt werden. Von Herrn Schwarz wird dazu ergänzt, dass Sportvereine auch die Aufgabe des Breitensports wahrnehmen.