Amt Bornhöved
 

Auszug - Räumung des Reitsportplatzes  

6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 26
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 18.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:57 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Protokollführer berichtet, dass die Gemeinde viele Jahre lang eine Grünfläche am Ortsrand (bei Sanden-Siedlung) gepachtet und diese dem Reitsportverein Bornhöved als Sportfläche zur Verfügung gestellt hat. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Reitsportverein über mögliche gegenseitige Rechte und Pflichten bei der zur Nutzung als Sportfläche überlassenen Fläche ist nicht bekannt.

Der Pachtvertrag über diese Fläche endet nun und nach Ablauf der Pachtzeit ist die Fläche als Ackerland bzw. Grünland wieder an die Verpächterin zurückzugeben. Weil sich auf der vom Reitsportverein genutzten Fläche noch Sportgeräte (Pulvermanns Grab und Dressurviereck) befinden, hat sich der Reitsportverein aus moralischer Verpflichtung gegenüber dem Bürgermeister dazu bereit erklärt, die noch vorhandenen Sportgeräte zu entfernen. Der Verein verfügt aber nicht  über die finanziellen Mittel um die Kosten für Räumgerät (z. B. Bagger) zu tragen. Deshalb wurde der Bürgermeister gebeten, dass die Gemeinde diese Kosten trägt. Weil Nutznießer einer entsprechenden Zuwendung ein nach wie vor bestehender Sportverein wäre, würde es sich um eine Maßnahme zur Sportförderung handeln.

 

Der Bürgermeister ergänzt, dass die Kosten für das Räumgerät noch nicht feststehen. Diese werden nach einer Preisanfrage etwa 3.000 bis 4.000 EUR betragen. Bedarf für neuen Mutterboden wird nicht entstehen (eher ein Überschuss).


Anschließend wird über folgenden Antrag abgestimmt:

 

Die Gemeindevertretung stimmt zu, dass die Gemeinde die Kosten für Räumgerät zur Räumung der dem Reitersportverein überlassenen Reitsportfläche trägt und beauftragt den Bürgermeister das Erforderliche zu veranlassen. Einer außerplanmäßigen Auszahlung wird zugestimmt. Die Deckung ist im Rahmen der Gesamtdeckung sicherzustellen.


Abstimmungsergebnis dafür:  15 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 1