Amt Bornhöved
 

Auszug - Grundsatzbeschluss zum Erwerb von innerörtlichen Grundstücken zur Ortsentwicklung  

6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 21
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 18.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:57 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dockwarder trägt vor, dass ein Ziel des Leitbildes ist, die Gemeinde attraktiver zu gestalten. Die derzeit freie Fläche des ehemaligen Aldi-Marktes in zentraler Lage  bietet gute Möglichkeiten um z. B. seniorengerechtes Wohnen zu schaffen. Die Weiterentwicklung der Gewerbeflächen an der A 21 macht seit geraumer Zeit keine Fortschritte. Ein Grund dafür dürfte in dem Umstand liegen, dass die dort vorhandenen Flächen unterschiedlichen Eigentümern gehören. Damit die Gemeinde bessere Möglichkeiten für die Ortsentwicklung hat, wird von der CDU-Fraktion vorgeschlagen, das Gelände des ehemaligen Aldi-Marktes  und aller daran angrenzender Grundstücke zu erwerben. Ein möglicher Investor für ein von der Gemeinde gewolltes Projekt hätte dann die Möglichkeit, die benötigte Fläche aus einer Hand zu erwerben.

 

Nach den Ausführungen von Herrn Dockwarder wird über folgenden Antrag abgestimmt:


Die Gemeindevertretung fasst den Grundsatzbeschluss, dass das ehemalige Aldi-Grundstück und alle nur denkbaren angrenzenden Grundstücke von der Gemeinde erworben werden, um diese dann aus einer Hand gemeinsam  mit einem Investor im Sinne der Gemeinde zu beplanen und zu gestalten.

Die Amtsverwaltung wird beauftragt, Kontakt zu den Grundstückseigentümern aufzunehmen und Rahmenbedingungen und Preise über einen möglichen Verkauf der Immobilien an die Gemeinde zu erfragen.


Abstimmungsergebnis dafür:  13 dagegen: 2 Stimmenthaltung: 2