Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung und Beschluss zu Renovierungsangelegenheiten im Dörphus  

6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 16.10.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Dörphus Damsdorf
Ort: 23824 Damsdorf
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der vorhandene Teppichboden ist verschlissen und bedarf einer Erneuerung. Dies gilt auch für den Bereich der Feuerwehr.

 

Es wird vorgeschlagen, als Ersatz einen Linoleumbelag zu wählen. Die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Fußbodenbeläge werden diskutiert.

 

Da nach dem Beratungsverlauf nicht erkennbar ist, für welchen Fußbodenbelag sich die Gemeindevertretung entscheiden will, wird folgender Antrag zur Abstimmung gestellt:


Der vorhandene Fußbodenbelag im Dörphus sowie im Bereich der Feuerwehr soll erneuert werden. Hierfür wird ein Teppichbodenbelag gewählt.


Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 0

 

Dem weiteren Beratungsverlauf ist zu entnehmen, dass unterschiedliche Informationen zu den verfügbaren Finanzmitteln vorliegen. Nach Kenntnis des Bürgermeisters sind noch ausreichend Haushaltsmittel bei dem Produktsachkonto für die Unterhaltungsmaßnahmen an den gemeindlichen Straßen vorhanden. Er schlägt vor, einen Teil dieser Mittel für den Austausch des Teppichbodens verwenden.

 

Nach eingehender Beratung wird über folgenden Antrag abgestimmt:

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für den Austausch des Teppichbelags an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben, sofern die Finanzierung im Rahmen der Gesamtdeckung sichergestellt werden kann. In diesem Fall gilt eine über-/außerplanmäßige Ausgabe als genehmigt.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

 

Der Bürgermeister berichtet weiter, dass die Fenster und Rahmen im Eingangsbereich des Dörphuses sowie die Fenster im Bereich der Feuerwehr einen neuen Farbanstrich benötigen. Es wird davon ausgegangen, dass die noch vorhandenen Haushaltsmittel für die Maßnahmen ausreichen werden.

 

Aufgrund der unterschiedlichen Informationen zu den Finanzmitteln spricht sich die Gemeindevertretung vorsorglich dafür aus, dass die Maßnahmen auch bei Überschreitung des Haushaltsansatzes durchgeführt werden können, wenn deren Finanzierung im Rahmen der Gesamtdeckung sichergestellt ist.

 

Der Bürgermeister wird sodann ermächtigt, die erforderlichen Malerarbeiten nach erfolgter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Sofern die Finanzierung sichergestellt ist, gilt eine überplanmäßige Ausgabe als genehmigt.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0