Amt Bornhöved
 

Auszug - Aufstellungsbeschluss für die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet Gablonzer Straße 11, gelegen an der Gablonzer Straße, südlich der Celsiusstraße, westlich des Baugebietes Glashüttenweg und nördlich der Erfurter Straße  

8. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Den Sachverhalt haben alle zur Kenntnis genommen. Herr Schultz weist darauf hin, dass in Teil II, Nr. 5 nur der erste Halbsatz stehen soll.


Beschluss:

 

B-Plan 14, 11. Änderung, Teil I

 

1.Der Bebauungsplan Nr. 14 soll im vereinfachten Verfahren mit der 11. Änderung, Teil I, als vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Grundstück Gablonzer Straße 11, Flurstück 263 der Flur 1 der Gemarkung Trappenkamp, gelegen an der Gablonzer Straße, südlich der Celsiusstraße, westlich des Baugebietes Glashüttenweg und nördlich der Erfurter Straße, neu gefasst werden:

 

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Mit der Planänderung werden folgende Planziele verfolgt:

 

Auf dem gesamten Grundstück soll eine zentrale Wohn- und Begegnungssituation geschaffen werden. Neben barrierefreien  betreuten Wohnungen soll dabei eine Stätte der Begegnung entstehen. Wesentlicher Teil des Konzeptes ist eine zentrale, nicht mit Kraftfahrzeugen zu befahrende offene parkartige Anlage mit Ausrichtung nach Südwest, die Möglichkeiten zum Verweilen und zur Kommunikation ermöglichen soll.

 

In bis zu viergeschossigen Baukörpern sollen im Einzelnen entstehen

 

  • im Erdgeschoss ein zentraler Bereich sowie Einrichtungen für den allgemeinen Bedarf; denkbar sind Café, medizinische Praxis, Kiosk, Frisörsalon und Begegnungsräume,

 

  • im Erdgeschoss eine Tagespflegeeinrichtung mit ca. 24 Plätzen,

 

  • ca. 60 barrierefreie betreute Wohnungen sowie

 

  • ein getrenntes Dienstleistungsgebäude mit eigenen Parkplätzen und Garagen, gelegen im Bereich Erfurter Straße.

 

Der inneren Erschließung soll eine Umfahrt dienen, die an der nördlichen bzw. östlichen Grenze des Grundstückes vorgesehen ist. Dort entstehen Parkplätze, ggf. auch als überdachte Carports, Plätze für die Abfallbehälter und zum sicheren Unterstellen von Fahrrädern.

 

2. Der Bebauungsplan soll nach § 13 a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

4. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Kreisplanungsamt Segeberg in Bad Segeberg beauftragt werden.

 

5. Alle Leistungen für die Bauleitplanung können durch den Bürgermeister beauftragt werden, sobald die Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten durch den Vorhabenträger sichergestellt ist.

 

6.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange soll schriftlich erfolgen.

 

7. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in einer öffentlichen Versammlung erfolgen.

 

8. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Investor, dem Landesverein für Innere Mission, einen Vertrag hinsichtlich der Kostenübernahme für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schließen.

 

9. Der Bauausschuss wird ermächtigt, sämtliche verfahrensleitenden Beschlüsse im Zusammenhang mit der Aufstellung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14, Teil I zu fassen, mit Ausnahme des Satzungsbeschlusses.

 

Abstimmungsergebnisdafür: 12 dagegen: 0Stimmenthaltung: 0

 

 

B-Plan 14, 11. Änderung, Teil II

 

1. Der Bebauungsplan Nr. 14 soll im vereinfachten Verfahren mit der 11. Änderung, Teil II,  für das Gebiet an der Gablonzer Straße, südlich der Celsiusstraße, westlich des Baugebietes Glashüttenweg und nördlich der Erfurter Straße (Flurstücke 42/18, 39/6, 42/19, 42/12, 42/15, 41 und 42/6, alle Flur 1 der Gemarkung Trappenkamp) neu gefasst werden:

 

 

 

 

Mit der Planänderung werden folgende Planziele verfolgt:

 

Anpassung der Festsetzungen für die Nachbargrundstücke an die veränderte städtebauliche Situation. 

 

2. Der Bebauungsplan soll nach § 13 a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

4. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Kreisplanungsamt Segeberg in Bad Segeberg beauftragt werden.

 

5.Alle Leistungen für die Bauleitplanung können durch den Bürgermeister beauftragt werden.

 

6. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange soll schriftlich erfolgen.

 

7. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in einer öffentlichen Versammlung gemeinsam mit dem Verfahren zu Teil I erfolgen.

 

8. Der Bauausschuss wird ermächtigt, sämtliche verfahrensleitenden Beschlüsse im Zusammenhang mit der Aufstellung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14, Teil II zu fassen, mit Ausnahme des Satzungsbeschlusses.


Abstimmungsergebnisdafür: 12dagegen: 0Stimmenthaltung: 0