Amt Bornhöved
 

Auszug - Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes 14 für das Gebiet an der Gablonzer Straße (Standort der Einzelhandelsmärkte) nördlich Celsiusstraße, westlich Hermannstädter Straße, südlich der Ricklinger Straße und östlich der Gablonzer Straße  

8. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Block fasst den Sachverhalt zusammen. Anschließend findet eine kurze Diskussion über die Folgen und eventueller Nutzungsmöglichkeiten der Erfurter Straße hinsichtlich städtebaulicher Betrachtungsweise statt.


Beschluss:

 

1.Für das Gebiet an der Gablonzer Straße (Standort der Einzelhandelsmärkte) nördlich Celsiusstraße, westlich Hermannstädter Straße, südlich der Ricklinger Straße und östlich der Gablonzer Straße wird die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Textildiscountmarktes mit bis zu 600 m² Verkaufsfläche anstelle eines bestehenden Textil-Fachmarktes mit 400 m² Verkaufsfläche zu schaffen.

 

Lageplan:

 

 

 

2.Der Bebauungsplan soll nach § 13 a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

 

3.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

4.Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. In der Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich die Öffentlichkeit in der Amtsverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

5.Der Bauausschuss wird ermächtigt, sämtliche verfahrensleitenden Beschlüsse im Zusammenhang mit der Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 zu fassen, mit Ausnahme des Satzungsbeschlusses.

 

6.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll die Abteilung „Räumliche Planung und Entwicklung“ des Kreises Segeberg in 23795 Bad Segeberg beauftragt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle Planungs- und Prüfaufträge zu vergeben, die im Zusammenhang mit der Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 erforderlich werden.

 

7.Da die Bauleitplanung auf Antrag durchgeführt wird, ist mit der Antragstellerin vor Beauftragung der Planungsleistungen eine Kostenübernahmevereinbarung zu schließen.

 

8.Bei dem Produktsachkonto 511000.5431080 (Aufwendungen für die Ortsplanung) wird eine weitere überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.400,00 Euro genehmigt. Die Finanzierung der Mehrausgabe ist durch eine Erstattung der Antragstellerin in gleicher Höhe sichergestellt.


Abstimmungsergebnisdafür: 12dagegen: 0Stimmenthaltung: 0