Auszug - Beschaffung von Verkehrszählgeräten
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Wortprotokoll Beschluss |
Der Protokollführer trägt den Inhalt der verteilten Beschlussvorlage vor, wonach aufgrund eines gestellten Förderantrages vom Verkehrsministerium mitgeteilt wurde, dass voraussichtlich das Land die erforderlichen Messgeräte für die Langzeitverkehrszählung beschaffen und der Gemeinde für ein Jahr „leihweise“ überlassen wird. Es wird davon ausgegangen, dass für die Gebrauchsüberlassung nur ein geringes Entgelt zu zahlen ist. Ungeklärt ist z. Z. wer die Auswertungs- bzw. Bewertungskosten trägt. Dieses wäre jedoch auch bei einer Beschaffung durch die Gemeinde nicht anders. Nachdem Herr Bein mitteilt, dass ihm sehr daran gelegen ist, dass die Auswertung der Geräte durch Dritte erfolgt, wird über folgenden Antrag abgestimmt:
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Details mit dem Land zur Verkehrs-
zählung mit „leihweise“ überlassenen bzw. gemieteten Verkehrszählgeräten über den Zeitraum von einem Jahr zu klären und entsprechende Vereinbarungen abzuschließen, sofern sich diese in seinem Entscheidungsrahmen bewegen.
Für diesen Fall wird der Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 20.03.2014 zur eigenen Beschaffung von Verkehrszählgeräten aufgehoben. Einer außerplanmäßigen Ausgabe bis zu 2.500 EUR/Jahr wird zugestimmt. Die Deckung ist im Rahmen der Gesamt-deckung sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis dafür: 17 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Nach der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt berichtet der Bürgermeister, dass wegen eines von der Verkehrsaufsicht des Kreises Segeberg vorgeschlagenen Rückbaus eines Gehweges in einem gemeinsamen Gespräch beim Verkehrsministerium das Ordnungsamt im Sommer des Jahres Kontakt mit dem Kreis aufgenommen hatte. Nach Mitteilung der Verkehrsaufsicht ist in dem Vermerk des Ministeriums die Aussage der Verkehrsaufsicht hinsichtlich der Gehwege nicht richtig dargestellt. Nach Auskunft der Verkehrsaufsicht gab es keine Empfehlung o. ä. einen Gehweg zurückzubauen, sondern wurde nur die Möglichkeit aufgezeigt, dass die Gestaltung usw. eines Gehweges in der Straßenbaulast der Gemeinde liegt und diese durchaus überlegen kann, einen Gehweg zurückzubauen, wenn z. B. die Fahrbahn verbreitert werden soll. Herr Dockwarder äußert sich unzufrieden über diese Auskunft.