Auszug - Verpflichtung eines nachrückenden Mitglieds in die Gemeindevertretung
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Wortprotokoll |
Der für den ausgeschiedenen Gemeindevertreter Norbert von der Stein nachrückende Gemeindevertreter Jörg Töbelmann wird vom Bürgermeister mit Handschlag gemäß § 33 Abs. 5 GO auf die gewissenhafte Ausübung seiner Obliegenheiten verpflichtet und in sein Amt eingeführt.