Amt Bornhöved
 

Auszug - Bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen für das Erlaubnisfeld "Bramstedt" und Beteiligung zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Erlaubnisfeld "Leezen"  

5. Sitzung des Werkausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 5
Gremium: Werkausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 09.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:57 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Beteiligung nach § 15 BbergG ist die Gemeinde aufgefordert, eine Stellungnahme aus dem Wasser- und Naturschutzbereich für das Erlaubnisfeld „Leezen“ abzugeben. Mit der beantragten Aufsuchungserlaubnis soll das Recht gewährt werden, in dem jeweiligen Suchfeld Aufsuchungen vornehmen zu dürfen. Es handelt sich hierbei gewissermaßen um eine Konzession, die dem Erlaubnisinhaber das exclusive Recht einräumt, im jeweiligen Gebiet Aufsuchungen durchzuführen. Es ist sozusagen ein Schutz vor Mitbewerbern (Abstecken der Claims). Später schließt sich daran das sog. Betriebsplanverfahren an. Die geforderte Stellungnahme soll(te) bis zum 08.09.2014 abgegeben werden. Zwischenzeitlich hat jedoch der Kreis Segeberg mitgeteilt, dass in Abstimmung mit dem zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld (LBEG) zunächst am 23.09.2014 ein Informationsgespräch stattfinden soll, an dem auch der Bürgermeister teilnimmt. Aufgrund des Einzugsbereichs des Erlaubnisfeldes „Leezen“ könnten auch die Interessen der Gemeinde Bornhöved betroffen sein, insbesondere in Bezug auf das Wasserwerk und den Bornhöveder See. Aufgrund des bestehenden Beschlusses der Gemeinde Bornhöved zum Fracking vom 05.12.2013 will der Bürgermeister eine Stellungnahme zum Erlaubnisfeld Leezen abgeben.

 

Wie erst jetzt bekannt geworden ist, hat das LBEG für das Erlaubnisfeld „Bramstedt“ am 12.08.2013 eine Aufsuchungserlaubnis erteilt. Die Beteiligung der Gemeinden wurde unterlassen, obwohl dies im Rahmen von § 15 BBergG erforderlich ist. Die Gemeinde Bornhöved liegt im Einzugsbereich des Erlaubnisfeldes „Bramstedt“.  Hierauf hat auch der Gemeindevertreter Frank Tietgen aus Kalübbe in einer E-Mail vom 19.08.2014 hingewiesen und die Gemeinde gebeten, in dieser Sache weiter tätig zu werden (siehe Anlage).

 

Eine Rückfrage hat ergeben, dass die Gemeinde Kalübbe über das Amt Großer Plöner See den Rechtsanwalt  und Diplom Physiker Dr. Wilhelm Mecklenburg aus Pinneberg mit der Vertretung der Interessen der Gemeinde Kalübbe beauftragt hat.

 

Aufgrund der möglichen Umweltauswirkungen und –risiken beim Fracking, insbesondere

 

-          Errichtung der Infrastruktur für die Förderung (Lärm- und Luftemmissionen, Verkehr)

-          Flächenverbrauch (pro Bohrplatz ca. 2 ha)

-          Erhebliche Wasserentnahme für Fracking-Vorgang

-          Überirdische Lagerung von Chemikalien (Störfall)

-          Verbindung verschiedener Grundwasserleiter (hydraulischer Kurzschluss)

-          Eintrag von Chemikalien ins Grundwasser

-          Eintrag von Erdgas ins Grundwasser

-          Entsorgung von Frack- und Lagerstättenwasser inkl. Verbleib im Untergrund

 

und den heute nicht abschätzbaren Folgen für die Gemeinde hat der Bürgermeister in einem Gespräch am 03.09.2014 entschieden, dass sich die Gemeinde Bornhöved ebenfalls juristisch von Dr. Mecklenburg beraten lässt und die ggf. erforderlichen Schritte eingeleitet werden sollen. Eine Nachfrage bei Herrn Dr. Mecklenburg hat ergeben, dass das Honorar bei 120 €/Std. liegt.


Beschluss:

 

Der Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Bürgermeister der Gemeinde Bornhöved zu ermächtigen, Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Dieser soll die Interessen der Gemeinde Bornhöved vor dem LBEG für das Feld „Bramstedt“ und zusätzlich für das aktuelle Feld „Leezen“ wahrnehmen.


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0