Amt Bornhöved
 

Auszug - Vorbereitung Haushalt 2015  

3. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 11
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 09.10.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindesaal Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Aufgrund der derzeitigen Finanzlage der Gemeinde Schmalensee wird es dazu kommen, dass die Gemeinde für das Jahr 2015 eine Fehlbetragszuweisung erhalten kann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Frau Kech teilt hierzu mit, dass eine Fehlbetragszuweisung nur gewährt werden kann, wenn die Hebesätze der Realsteuern auf die genannten Mindestsätze erhöht werden. Weiter wird verwaltungsseitig die Erhöhung der Hundesteuer auf 120,00 Euro empfohlen.

 

Herr Jankowski stellt in Frage, dass die Gemeinde bereits 2015 eine Fehlbetragszuweisung erhalten wird. Er bittet die Verwaltung, konkretere Zahlen in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung vorzulegen.

 

Es wird sich darauf verständigt, so lange diese konkreten Zahlen nicht vorliegen, nicht weiter über eine Erhöhung der Steuerhebesätze und der Hundesteuer zu diskutieren.

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Konkretere Zahlen für 2014 als mit dem Finanzbericht III. Quartal 2014 erfolgt, können erst im I. Quartal 2015 vorgelegt werden. Für 2015 wird der Haushaltsentwurf um die in dieser Sitzung besprochenen Änderung geändert und werden ggf. auch weitere Aktualisierungen (z. B. Umlagen) vorgenommen. Konkretere Zahlen als mit dem dann aktualisierten Haushaltsentwurf können aber für 2015 nicht vorgelegt werden..

 

Grundvoraussetzungen für eine Fehlbetragszuweisung sind

 

a) die Entstehung eines Fehlbetrages und

b) die in der Beschlussvorlage genannten Mindesthebesätze der Realsteuern.

 

Wenn nicht beide Voraussetzungen erfüllt sind, kann keine Fehlbetragszuweisung beantragt werden.

 

Es ist aber nicht möglich zu prognostizieren, wie hoch eine Fehlbetragszuweisung ausfallen wird, weil dieses von verschiedenen Umständen abhängt. Zunächst wird der ausgewiesene Fehlbetrag vom Rechnungsprüfungsamt des Kreises Segeberg geprüft und um nicht ausgeschöpfte Einnahmepotentiale (z. B. Hundesteuer) sowie um einige freiwillige Leistungen reduziert.

 

Wenn der dann verbleibende Fehlbetrag über 80.000 EUR beträgt ist das Land zuständig und wenn er darunter liegt, ist der Kreis zuständig.

 

Zu welchem Prozentsatz jetzt der Fehlbetrag über eine Zuweisung ausgeglichen wird hängt davon ab, welches Volumen für Zuweisungen zur Verfügung steht (beim Land 30 Mio. EUR) und in welcher Höhe Fehlbeträge insgesamt anerkannt wurden. Dieses lässt sich nicht verlässlich prognostizieren.

 

Für 2013 wurde eine Fehlbetragszuweisung beantragt und für 2014 wird ebenfalls eine entsprechende Zuweisung beantragt werden. Es ist davon auszugehen, dass die ausgewiesenen Fehlbeträge nicht in voller Höhe anerkannt werden. Es wird aber davon ausgegangen, dass Fehlbetragszuweisungen gewährt werden.

 

Herr Detlof berichtet, dass der SV Schmalensee beabsichtigt, die Räume und den Spielplatz der Kinderspielstube attraktiver zu gestalten. Der SV Schmalensee wird sich bemühen, einen Teil der Kosten über Spenden zu finanzieren. Eine 100 %ige Finanzierung durch Spenden wird sich allerdings nicht realisieren lassen, daher ist der Sportverein an die Gemeinde herangetreten.

 

Im Gebäude sollen zunächst zwei Waschbecken ausgetauscht und auf ein Höhenniveau der Kinder angebracht werden, um ein gemeinsames Zähneputzen zu ermöglichen.

 

Auf dem Spielplatzgelände müssen die Spielgeräte (außer der Rutsche) nach und nach erneuert bzw. repariert  werden. Die Kosten für diese Maßnahmen werden auf ca. 3.000,00 Euro für die Erneuerung der Waschbecken und 1.500,00 Euro für den teilweisen Austausch der Spielgeräte auf dem Spielplatz geschätzt.

 

Der Ausschuss spricht sich grundsätzlich für eine Bezuschussung aus, der Sportverein bzw. die Spielgruppe sollen jedoch zuvor ein Konzept über die attraktivere Gestaltung der Spielstube insgesamt vorlegen. Die Beträge sollen zunächst vorsorglich in den Haushalt eingestellt werden und erst ausgezahlt werden, sofern Spendengelder zur Finanzierung nicht ausreichen sollten.


Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den als Vorlage verteilten Haushalt mit den in dieser Sitzung besprochenen Änderungen zu beschließen. Die Verwaltung wird ermächtigt, noch eintretende Veränderungen zur Sitzung der Gemeindevertretung einzuarbeiten.


Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0