Amt Bornhöved
 

Auszug - Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses  

6. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 12
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 08.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll

12.1 Herr Bluhm gibt den Hinweis, dass der Sickerschacht in der Straße „Am Schwarzen Berg“ gereinigt werden muss.

 

12.2 Im Bereich Kieler Tor / Alter Markt ist die Oberfläche der Straße schadhaft. Es besteht Sanierungsbedarf. Der Straßenbaulastträger sollte darauf hingewiesen werden.

 

12.3 Auf eine schadhafte Stelle im Bereich Priesterredder wird hingewiesen. Es ist zu prüfen, ob hier ggf. Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können.

 

12.4 Es wird der Hinweis gegeben, dass die Poller im Bereich Pommernweg / Priesterredder nicht den richtigen Abstand haben. Es wurde beobachtet, dass aus dem Pommernweg ein Kraftfahrzeug in den Priesterredder eingefahren ist. Dies sollte geprüft werden.

 

12.5 Es wird der Hinweis gegeben, dass im Achtern Diek aufgrund parkender Fahrzeuge keine ungehinderte Durchfahrt möglich ist. Ein Teil der Ausschussmitglieder sieht darin eine wirksame Verkehrsberuhigung. Die weitere Beratung ergibt keinen Hinweis darauf, ob etwas zu veranlassen ist.

 

12.6 Im Ortskern werden auf dem Seitenstreifen (teilweise zu Werbezwecken) im Anhänger abgestellt. Es wird um Prüfung gebeten, ob diese Sondernutzung zulässig ist. Herr Nordmann 

 

12.7 Am Ende der Lindenstraße befindet sich eine Bank und ein Papierkorb und ein Schild mit den Hinweis „Müll entsorgen“. Dieses Schild wird als missverständlich empfunden. Der Bürgermeister will dies noch einmal prüfen.

 

12.8 Die Zufahrt in der Sandensiedlung ist nach Aussage des Bürgermeisters nicht entsprechend dem B-Plan hergestellt worden. Aufgrund unklarer Sichtverhältnisse sieht der Bürgermeister die Gemeinde in der Pflicht, den Einmündungsbereich zu verbreitern und damit verkehrssicher zu machen. Mit den anliegenden Grundstückseigentümern sind Gespräche hinsichtlich eines Grunderwerbs bzw. Verlegung des Knicks zu führen. Für die Verbreiterung des Einmündungsbereiches sind im Haushalt 2015 ausreichend Haushaltsmittel bereitzustellen.