Amt Bornhöved
 

Auszug - Straßenbauarbeiten in der Straße "Am Holm" Höhe Haus Nr. 18  

5. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 27.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:05 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Eberhard berichtet, dass sich das Schadensbild in der Straße „Am Holm“ in Höhe Haus Nr. 18 im Vergleich zum Herbst des Vorjahres erheblich verschlechtert hat. Eine Nachfrage beim Wegezweckverband hat ergeben, dass eine aufgelegte Asphaltdecke, wie im Vorjahr vorgeschlagen, nach heutiger Sicht nur eine kurzfristige Problemlösung darstellt. Deswegen empfiehlt der Wege-Zweckverband, im Bereich der Schadstellen auf gesamter Breite und einer Länge von rd. 50 m maschinell eine Asphalttragdeckschicht in 10 cm Stärke aufbringen zu lassen. Dafür sollte der vorhandene Asphalt in den Übergangsbereichen angefräst und eine 10 cm starke Asphalttragdeckschicht auf den vorhandenen Asphalt eingebaut werden.

 

Für diese Maßnahmen liegt eine Kostenschätzung des Wege-Zweckverbandes in Höhe von 14.000 Euro vor, die auch die Verlegung von rd. 50 m Rasengittersteinen im Kurvenbereich auf der Seite zur Wiese beinhaltet.

 

Das Bauprogramm sieht weiter vor, dass in dem neu asphaltierten Abschnitt die Bankette an die neue Fahrbahnhöhe angepasst wird. Der vorhandene Kanal im Fahrbahnbereich sollte vor Durchführung der Maßnahme auf Schäden untersucht werden.

 

Nach eingehender Beratung wird über folgenden Antrag abgestimmt:


Die von dem Wege-Zweckverband in dem Schreiben vom 19.05.2014 empfohlenen Leistungen sollen durchgeführt werden.

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die dafür erforderlichen Aufträge an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

 

Bei Einholung der Vergleichsangebote sollen die Leistungen vor Ort besprochen werden.


Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Hinweis der Verwaltung:

 

In der Sitzung wurde durch die Verwaltung der Hinweis gegeben, dass Vergleichsangebote einzuholen sind. Eine Rückfrage beim Wege-Zweckverband hat ergeben, dass es sich bei den genannten Kosten um eine Schätzung handelt und vor Ausführung eine Preisanfrage bzw. Ausschreibung erfolgt. Damit ist eine ordnungsgemäße Vergabe unter Berücksichtigung von Vergleichsangeboten sichergestellt.