Amt Bornhöved
 

Auszug - Übertragung einer Haushaltsermächtigung  

6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:33 - 21:47 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Barkow teilt mit, dass nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik die Aufwendungen für die Unterhaltung übertragbar sind (verfügbar bis zum Ende des folgenden Jahres). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Haushaltsmittel nicht in Anspruch genommen wurden und eine rechtliche Verpflichtung bereits eingegangen worden ist.

 

Beim Produktsachkonto für die Unterhaltung von Gemeindestraßen sind aus dem Haushaltsjahr 2013 noch rund 38.000 EUR verfügbar. Bereits in 2013 wurde von der Gemeinde Trappenkamp ein Auftrag an das Ingenieurbüro Kistenmacher zur Reparatur diverser Gemeindestraßen erteilt. Dieser Auftrag konnte aus terminlichen Gründen aber im vergangenen Jahr nicht ausgeführt werden; die Arbeiten sollen in diesem Jahr fortgeführt werden.

Da die rechtliche Verpflichtung zur Bezahlung der in 2014 auszuführenden Unterhaltungsarbeiten bereits in 2013 eingegangen wurde und noch Haushaltsmittel für diesen Zweck aus dem Vorjahr zur Verfügung stehen, sind die Voraussetzungen für eine Übertragung erfüllt. Es wird beantragt, Haushaltsermächtigungen in Höhe von 38.000 EUR auf 2014 zu übertragen.

 

Herr Barkow berichtet, dass die Angelegenheit im Finanzausschuss nicht vorberaten werden konnte, dennoch bittet er gemäß Beschlussvorlage zu beschließen.


Beschluss:

 

Aus 2013 werden Haushaltsermächtigungen in Höhe von 38.000,00 EUR bei dem Produktsachkonto 541000.5221000 zur Straßenunterhaltung in das Haushaltsjahr 2014 übertragen.


Abstimmungsergebnisdafür: 17dagegen: 0Stimmenthaltung: 0