Amt Bornhöved
 

Auszug - Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet nördlich des Michael-Ende-Weges, östlich des Astrid-Lindgren-Weges, südlich des Spielplatzes und westlich der Waldfläche (Änderung in Einzelhausbebauung)  

6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 17
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:33 - 21:47 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 wird zurzeit bebaut.

 

In einem Teilbereich sollte für eine Seniorenresidenz ein dreigeschossiges Gebäude entstehen. Dieses Vorhaben kann nicht mehr umgesetzt werden. Es ist vorgesehen, diesen Teilbereich des B-Planes umzustrukturieren.

 

Es geht hier um eine „andere Maßnahme der Innenentwicklung“, für die das beschleunigte Verfahren nach § 13 a  Abs. 1 BauGB anwendbar ist. Der Bebauungsplan Nr. 21 wurde im Jahr 2012 aufgestellt, es wurde ein Umweltbericht erarbeitet. Die erforderlichen Angaben sind bereits vorhanden.

 

Für die Planungsleistungen liegt ein Honorarangebot des Büros Möller-Plan vor. Danach werden die Leistungen zu einem Honorar in Höhe von 9.708,92 EUR angeboten. Hinzu kommen besondere Leistungen für das Beteiligungsverfahren (Kopierkosten), die mit 600,00 EUR geschätzt werden. Da die Haushaltsmittel bei dem Produktsachkonto für Aufwendungen für die Ortsplanung bereits „verplant“ sind, ist von der Gemeindevertretung eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.400,00 EUR zu genehmigen.

 

Der Bürgermeister berichtet ergänzend zu dem von Herrn Block vorgetragenen Sachverhalt, dass es der Gemeinde bereits möglich war, diese Fläche zu erwerben. Der Bauausschuss wird sich demnächst mit der weiteren Beplanung dieser Fläche befassen.


Beschluss:

 

1. Für das Gebiet nördlich des Michael-Ende-Weges, östlich des Astrid-Lindgren-Weges, südlich des Spielplatzes und westlich der Waldfläche wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 aufgestellt.

 

In diesem Teilbereich sollte für eine Seniorenresidenz ein dreigeschossiges Gebäude entstehen. Dieses Vorhaben kann nicht mehr umgesetzt werden. Es ist daher vorgesehen, diesen Teilbereich des Bebauungsplanes umzustrukturieren und in die zulässige bauliche Struktur der umgebenden Fläche einzufügen.

 

Lageplan:

 

 

2.Der Bebauungsplan soll nach § 13 a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

 

3.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

4.Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. In der Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich die Öffentlichkeit in der Amtsverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

5.Der Bauausschuss wird ermächtigt, sämtliche verfahrensleitenden Beschlüsse im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 zu fassen, mit Ausnahme des Satzungsbeschlusses.

 

6.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Möller-Plan in Wedel beauftragt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle Planungs- und Prüfaufträge zu vergeben, die im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 erforderlich werden.

 

7.Bei dem Produktsachkonto 511000.5431080 (Aufwendungen für die Ortsplanung) wird eine weitere überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.400,00 EUR genehmigt. Die Finanzierung ist im Rahmen der Gesamtdeckung sichergestellt.


Abstimmungsergebnisdafür: 17dagegen: 0Stimmenthaltung: 0