Amt Bornhöved
 

Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet nördlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße, südlich des Fußweges zur K 52 und westlich der Waldfläche "Große Heide" (Ausweisung von Wohnbauflächen)  

6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 18
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:33 - 21:47 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Block berichtet, dass die Gemeindevertretung 2010 beschlossen hat, für das Gebiet nördlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße und südlich des Fußweges zwischen dem Hotel und der K 52 und westlich der Waldfläche „Große Heide“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, um in dem Plangebiet zusätzliche Möglichkeiten der Sport- und Freizeitnutzung zu schaffen.

 

Zwischenzeitlich hat die Gemeinde das Grundstück „ehemaliges Waldhotel“ erworben und plant nun, diese Fläche für Wohnbebauung zu entwickeln. Zu diesem Zweck soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Das beschleunigte Verfahren ist anwendbar für Bebauungspläne, die die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung beinhalten (§ 13 a Abs. 1 BauGB). Dieses Verfahrensinstrument wurde geschaffen, um dem in § 1 a Abs. 2 Satz 1 BauGB enthaltenen Grundsatz des schonenden Umgangs mit Grund und Boden Nachdruck zu verleihen. Es geht u.a. um die Umnutzung bereits bebauter Flächen, die sich im Siedlungszusammenhang im Sinne des § 34 BauGB befinden, um die stärkere Nutzung bereits bebauter Flächen und um die Aktivierung noch nicht genutzter Flächen innerhalb des im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereiches (nach Verdichtung). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 ist zum Teil bebaut (ehemaliges Waldhotel) und zum Teil als Sportfläche genutzt. Ein Teil des Geltungsbereiches ist Wald. Hier stehen also die Aspekte Wiedernutzbarmachung bereits bebauter Flächen und Nachverdichtung im Vordergrund.

Die Einbeziehung unbebauter Bereiche ist im beschleunigten Verfahren möglich, wenn sie eine sinnvolle Arrondierung und Ergänzung im Rahmen der Ziele des Bebauungsplanes darstellen. Das ist hier der Fall. Der Siedlungsbereich Trappenkamp westlich der Hermannstädter Straße wird auf deren östlicher Seite im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 fortgesetzt. Daran schließt sich weiter östlich das Betonwerk Heuchert an. Südlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 22 liegt das Trappenkamper Sportzentrum, das zum Siedlungszusammenhang gehört. Der Geltungsbereich ist deshalb einschließlich der bewaldeten Teilfläche zum Siedlungszusammenhang zu rechnen.

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 wird auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verzichtet. Die Umweltbelange Lärm und Artenschutz werden unabhängig davon berücksichtigt.

Das Planungsbüro hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nicht gesichert ist. Es ist deshalb vereinbart worden, dass mit der Landesplanungsanzeige festgestellt werden muss, ob der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann, oder ob die Widerstände so sind, dass ein Normalverfahren eher in den Zeitplan passt.

Darüber hinaus ist der Aufstellungsbeschluss vom 17.03.2010 aufzuheben.

 

 

Der Bauausschuss hat sich im Vorwege mit der Angelegenheit befasst und empfiehlt der Gemeindevertretung gemäß dem Beschlussvorschlag zu beschließen.


Beschluss:

 

Der Aufstellungsbeschluss vom 17.03.2010 für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet nördlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße und südlich des Fußweges zwischen dem Hotel und der K 52 und westlich der Waldfläche „Große Heide“, der die Festsetzung eines Sondergebietes „Sport- und Freizeithotel“ zur Schaffung zusätzlicher Sport- und Freizeitnutzungen vorsieht, wird vollständig (Pkt. 1 – 6) aufgehoben und folgender neuer Beschluss gefasst:

 

1.Für das Gebiet nördlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße, südlich des Fußweges zur K 52 und westlich der Waldfläche „Große Heide“ wird der Bebauungsplan Nr. 22 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Mit dieser Planung soll eine Fläche zur Deckung des Baulandbedarfes planungsrechtlich vorbereitet und gesichert werden.

 

Lageplan:

 

 

2.Der Bebauungsplan soll nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) unter den Aspekten der Wiedernutzbarmachung bereits bebauter Flächen und Nachverdichtung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

 

3.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

4.Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. In der Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich die Öffentlichkeit in der Amtsverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

5.Der Bauausschuss wird ermächtigt, sämtliche verfahrensleitenden Beschlüsse im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 zu fassen, mit Ausnahme des Satzungsbeschlusses.

 

6.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Möller-Plan in Wedel beauftragt werden.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle weiteren Planungs- und Prüfaufträge, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 erforderlich werden, zu beauftragen.

 

7.Die Gemeindevertretung genehmigt bei dem Produktsachkonto 511000.5431080 (Aufwendungen für die Ortsplanung) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 12.600 Euro. Die Finanzierung ist im Rahmen der Gesamtdeckung sichergestellt.


Abstimmungsergebnisdafür: 17dagegen: 0Stimmenthaltung: 0