Amt Bornhöved
 

Auszug - Bauprogramm für den Ausbau des Verbindungsweges Theodor-Storm-Ring / Hebbelstraße / Thomas-Mann-Straße  

6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 16
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:33 - 21:47 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Wie Herr Block berichtet, weisen die Fußwege/Verbindungswege Heinrich-Heine-Straße, Theodor-Storm-Ring und Thomas-Mann-Straße zum Teil erhebliche Schäden auf. Dieses wurde im Zuge von Reparaturarbeiten an der Straßenbeleuchtungsanlage an der Thomas-Mann-Straße und dem Theodor-Storm-Ring festgestellt. Hinzu kommt, dass die Verkabelung der Straßenbeleuchtung in diesem Bereich marode ist, dadurch sind bereits mehrfach Kabelbrüche entstanden.

 

Die Gemeindevertretung hat aus diesem Grunde am 12.12.2013 beschlossen, die Fußwege neu herzustellen. Die Maßnahmen sollen in 2014 durchgeführt werden.

 

Haushaltsmittel stehen an entsprechender Stelle im Haushaltsplan zur Verfügung.

 

Der Bürgermeister berichtet ergänzend, dass bei Planung der Maßnahmen gleich eine barrierefreie Straßenquerung mit vorgesehen werden soll.

 

Herr Jahn kritisiert, dass die Angelegenheit im Bauausschuss zwar vorbesprochen und die Umsetzung der Maßnahme grundsätzlich nicht in Frage gestellt wurde. Da die Frage der Beitragsfähigkeit der Maßnahme jedoch noch nicht geklärt war, ist das Thema bislang im Bauausschuss nicht abschließend behandelt worden.

Der Bürgermeister verweist in diesem Zusammenhang auf die Beschlussvorlage. Danach handelt es sich um keine beitragsfähige Maßnahme. Wegen der gebotenen Dringlichkeit bittet er dem mit vorliegender Beschlussvorlage vorliegenden Antrag zuzustimmen.


Beschluss:

 

1.Das Bauprogramm für den Ausbau des Verbindungsweges Theodor-Storm-Ring / Hebbelstraße / Thomas-Mann-Straße wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel beschlossen.

 

2.Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung die Aufträge für die Straßenbaumaßnahmen an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

 

3.Der Bürgermeister wird ermächtigt, Anpassungen des Bauprogrammes vorzunehmen, wenn diese zweckmäßigerweise im Rahmen der Baumaßnahmen notwendig werden. In diesem Fall ist dem Bauausschuss zu berichten.


Abstimmungsergebnisdafür: 17dagegen: 0Stimmenthaltung: 0