Amt Bornhöved
 

Auszug - Verteilung der Zentralitätsmittel 2014  

6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 21
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:33 - 21:47 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Barkow erläutert, dass die Gemeinden Bornhöved und Trappenkamp ein gemeinsames Unterzentrum bilden. Über die Aufteilung der Zentralitätszuweisungen zwischen den Gemeinden ist eine einvernehmliche Regelung zu treffen.

 

Die Aufteilung der Zuweisungen für zentrale Orte erfolgt zur Hälfte über die Einwohnerzahl und zur anderen Hälfte nach dem Nettobetrag der Ausgaben für übergemeindliche Aufgaben, wobei das Rechnungsergebnis des Vorvorjahres zu Grunde gelegt wird.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2013 werden somit erstmalig die Ergebnisse einer doppischen Rechnungsführung herangezogen. Im doppischen Haushalt wird nicht mehr zwischen Einnahmen und Ausgaben unterschieden, sondern zwischen Aufwendungen und Erträgen bzw. Einzahlungen und Auszahlungen.

Wie auch 2013 erfolgt, werden die Aufwendungen und Erträge der Ergebnishaushalte als Grundlage für die Ermittlung der jeweiligen Gemeindeanteile herangezogen.

 

Bei der Ermittlung der jeweiligen Gemeindeanteile ist allerdings problematisch, dass derzeit noch keine Eröffnungsbilanzen vorliegen.

Aus diesem Grund werden nur die vorläufigen Rechnungsergebnisse des Jahres 2012 berücksichtigt, weil ohne Eröffnungsbilanz kein endgültiger Jahresabschluss erstellt werden kann. Dies führt allerdings dazu, dass bei den nichtzahlungswirksamen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten nur die Planzahlen berücksichtigt werden können.

 

In der Jahresrechnung ausgewiesene offene Posten wurden bei der Berechnung der Aufteilung der zentralörtlichen Mittel nicht berücksichtigt, da diese keinen Einfluss auf das Anordnungssoll haben, sondern sich diese nur auf die Ist-Buchungen auswirken.

 

Bei den Benutzungsgebühren für den Waldfriedhof Trappenkamp wurden die passiven Rechungsabgrenzungsposten aus der Vergangenheit wegen der erheblichen Bedeutung (z. T. Abgrenzung über 40 Jahre) ermittelt und angerechnet.

 

Nach dem Erlass des Innenministeriums vom 22.01.2014 zum Kommunalen Finanzausgleich 2014 betragen die Schlüsselzuweisungen für übergemeindliche Aufgaben bei einem Unterzentrum 501.780 EUR (2013 = 409.968 EUR + 11.040 EUR Nachzahlung).

 

Unter Berücksichtigung der in 2009 gemeinsam gefundenen Regelung hinsichtlich der anzurechnenden übergemeindlichen Aufgaben, ergibt sich für das Haushaltsjahr 2014 eine Aufteilung im Verhältnis von 35,57 v. H. für die Gemeinde Bornhöved (2013 = 35,06 v. H.) und 64,43 v. H. für die Gemeinde Trappenkamp (2013 = 64,94 v. H.).


Beschluss:

 

Im Haushaltsjahr 2014 werden die gewährten Schlüsselzuweisungen für das gemeinsame Unterzentrum Bornhöved / Trappenkamp im Verhältnis 35,57 v. H. für Bornhöved und 64,43 v. H. für die Gemeinde Trappenkamp aufgeteilt.


Abstimmungsergebnisdafür: 17dagegen: 0Stimmenthaltung: 0