Amt Bornhöved
 

Auszug - Einrichtung eines nicht ständigen Ausschusses "Chronik"  

3. Sitzung des Sozialausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 6
Gremium: Sozialausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 17.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll

Seit dem Jahr 2005 trägt eine Arbeitsgruppe zur Neuschreibung der Bornhöveder Chronik umfangreiches Material zur Geschichte Bornhöveds zusammen.

Die Rohfassung liegt dem Bürgermeister und dem Sozialausschussvorsitzenden vor.

 

Der Gemeindevertretung ist bekannt, dass an dieser ehrenamtlichen, unentgeltlichen Arbeit neben der Arbeitsgruppe (Renate von Keiser, Helga Hauschildt, Ernst Timm, Dr. Herbert Zeretzke) weitere interessierte Bürger/innen beteiligt sind.

 

Mit Schreiben vom 04.06.2013 (Anlage) wurde die Einrichtung eines nicht ständigen Ausschusses nach § 11 der Hauptsatzung beantragt.

§ 11 Nichtständige Ausschüsse

Die Gemeindevertretung ist berechtigt, nichtständige Ausschüsse zu errichten und deren Auf-gabengebiet/e zu bestimmen, sofern es sich nicht um vorbehaltene Entscheidungen der Gemeindevertretung oder der ständigen Ausschüsse handelt.

 

Die Ausschussbildung zieht die gleiche Bindung wie für ständige Ausschüsse an Öffentlichkeit, Ladungsfristen, Beschlussfähigkeit, Sitzungsgeld, u.ä. nach sich.

In der Bestimmung seiner Mitglieder ist die Gemeindevertretung frei.

 

Zur Thematik wird der Ausschussvorsitzende bis Ende Mai 2014 Kontakt zu den Beteiligten aufnehmen, um von dort eindeutige/einstimmige Signale zur nächsten Sitzung mitzubringen.

 

Der Tagesordnungspunkt wird insoweit vertagt.