Amt Bornhöved
 

Auszug - Mitgliedschaft der Gemeinde Bornhöved im Förderverein "Alte Schmiede"   

3. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 17.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:32 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes vergewissert sich der Ausschussvorsitzende darüber, dass alle Ausschussmitglieder die Satzung des Vereins zur Förderung der „Alten Schmiede“ erhalten haben.

 

Anschließend trägt er vor, dass er zusammen mit dem Bürgermeister an der Mitgliederversammlung des Fördervereins  „Alte Schmiede“ teilgenommen hatte. Die Mitglieder des Fördervereins haben einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Höhe des Beitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Derzeit beträgt dieser 24 EUR/Jahr. Da es möglich ist, dass künftig andere Beiträge -z. B. gestaffelte Mitgliedsbeiträge- erhoben werden (evtl. unterschiedliche Beiträge für natürliche und juristische Personen), könnte dieses für die Gemeinde problematisch werden. Auch wenn dem Verein solch eine Absicht ausdrücklich nicht unterstellt wird, sollte dieses Problem vor einem evtl. Beitritt der Gemeinde gelöst werden. Eine mögliche Lösung wäre, dass der Gemeinde ein fristloses, außerordentliches Kündigungsrecht zusteht, wenn der Beitrag für die Gemeinde einen bestimmten Betrag übersteigt. Dies wird allerdings eine Änderung der Vereinssatzung erforderlich machen.

 

Weiter wird mitgeteilt, dass in der Mitgliederversammlung  die Absichtserklärung abgegeben wurde, dass die Gemeinde die Reinigung der Gehwege, die Baumpflege sowie den Winterdienst zur Straße übernehmen könnte. Weiter könnte die Gemeinde bei Veranstaltungen leihweise Stühle sowie eine mobile Bühne zur Verfügung stellen.

 

Es entwickelt sich eine ausführliche Diskussion über die Notwendigkeit der vorstehend genannten Problemlösung, in der Herr Dockwarder auch die Meinung vertritt, dass es wichtig ist, schriftlich festzuhalten, welche Leistungen die Gemeinde für den Verein bei einer Mitgliedschaft neben dem Mitgliedsbeitrag erbringt. Dieses könnte dabei helfen, mögliche Unstimmigkeiten in der Zukunft zu vermeiden.

 

Anschließend wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, dass die Gemeinde die Mitgliedschaft im Förderverein „Alte Schmiede“ erwirbt, wenn sichergestellt ist, dass bei einer Beitragserhöhung von mehr als 10 % gegenüber dem davor geltenden Beitrag zumindest der Gemeinde ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht der Mitgliedschaft zusteht.

 

Bei einer Mitgliedschaft der Gemeinde im Förderverein wird schriftlich festgehalten, welche zusätzlichen Leistungen die Gemeinde für den Förderverein neben dem Mitgliedsbeitrag erbringt. Diese Verpflichtung ist mit einer Ausstiegsklausel zu versehen.


Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 2 Stimmenthaltung: 0