Amt Bornhöved
 

Auszug - Information der anliegenden Grundstückseigentümer über die Straßenausbaumaßnahmen im Claudiusstieg und Drosselweg durch Vorstellung des Planungskonzeptes des Ingenieurbüros Kistenmacher und Partner  

3. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 1
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 06.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, insbesondere die Grundstückseigentümer aus dem Claudiusstieg und dem Drosselweg, die in der heutigen Sitzung über die geplanten Ausbaumaßnahmen informiert werden sollen

 

Bevor Herr Block das Wort übergibt, wird zum Verfahrensablauf mitgeteilt, dass zunächst über den Ausbau im Drosselweg informiert wird und im Anschluss über den Ausbau im Claudiusstieg. Weiterhin ist vorgesehen, dass durch die Amtsverwaltung über die Berechnung der Ausbaubeiträge informiert wird. Die Zuhörer erhalten Gelegenheit sich zu äußern und weitere Information zu erfragen.

 

 

Drosselweg:

 

Der Bürgermeister informiert darüber, dass aufgrund eines Straßensanierungskonzeptes in 2007 schon einmal Straßenschäden beseitigt worden sind. In schadhaften Bereichen wurden damals die Aufrisse geschlossen und eine neue Asphaltbetonschicht aufgebracht. Nach nun sieben Jahren weist der Drosselweg erneut Risse, Aufbrüche und Absackungen auf. Die Einläufe sind teilweise abgesackt und die Schächte liegen vereinzelt frei. Die Regenwasserleitung befindet sich im Auflösungszustand, im Bereich von Bäumen ragen großflächig Wurzeln ein. Weitere Unterhaltungsmaßnahmen werden aufgrund des Schadensbildes unwirtschaftlich. Die Gemeindevertretung hat deswegen beschlossen, ein Ingenieurbüro mit der Prüfung einer grundhaften Erneuerung zu beauftragen.

 

Frau Kistenmacher führt aus, dass aufgrund des Schadensbildes Sanierungsbedarf gegeben ist und beschreibt anhand der Planentwürfe den geplanten Bauzustand. Danach soll die Fahrbahn einen frostsicheren Unterbau erhalten und der Oberbau eine Pflasterdecke erhalten. Der Gehweg auf der Nordseite wird ebenfalls neu gepflastert. Zur Verbesserung der Straßenbeleuchtung wird die Anzahl der Leuchten von sechs auf acht erhöht. Es sind Mastaufsatzleuchten mit LED auf der Nordseite geplant. Zurzeit ist nur ein Regenwasserkanal DN 300 von der Königsberger Straße bis zum Wendeplatz vorhanden. Es ist geplant, dass eine PP-Leitung DN 300 bis 400 von der Königsberger Straße bis zum Anschluss Gablonzer Straße verlegt wird. Es muss allerdings noch geprüft werden, ob im Bereich der Schmutzwasserleitung ebenfalls Erneuerungsbedarf besteht. Auf Nachfrage wird bestätigt, dass in die Beitragsberechnung nur die Kosten für die Oberflächenentwässerung der öffentlichen Flächen einfließen, nicht jedoch die Kosten für die Abwasserbeseitigung. Letztere werden bei der Berechnung der Abwassergebühren berücksichtigt.

 

Der Ausschussvorsitzende informiert darüber, dass die Pflasterdecke gegenüber einer Asphalt- und Betondecke den Vorteil bietet, dass diese als reparaturfreundlich einzustufen ist, insbesondere nach Aufgrabungen wieder ordentlich hergestellt werden kann.

 

Mit den Anliegern wird weiter besprochen, dass zurzeit das Oberflächenwasser vor den Garagen (Flurstück 53/37) im Bereich des Wendeplatzes vom privaten Bereich in den öffentlichen Bereich entwässert, dies aber  nicht zulässig ist.

 

Frau Kistenmacher empfiehlt, dass durch die Grundstückseigentümer eine Entwässerungsmulde mit entsprechendem Sickerschacht hergestellt wird. Dies kann im Zuge der Baumaßnahme geschehen. Alternativ könnten sich die Grundstückseigentümer auch für eine ACO-Rinne einschließlich Sickerschacht entscheiden. Diese hat allerdings den Nachteil, dass sie regelmäßig gereinigt werden muss.

 

Eine Nachfrage betrifft die Dauer der Maßnahme. Diese gibt Frau Kistenmacher mit ca. vier Monaten an.  Während dieser Zeit wird die Müllentsorgung geregelt. Die Parkplätze in der Straße können aufgrund der Baumaßnahmen in dieser Zeit allerdings nicht durchgängig genutzt werden.

 

Im Anschluss erhalten die Anlieger Informationen zum beitragsfähigen Aufwand. Dieser beträgt nach der Kostenschätzung des Ingenieurbüros rd. 385.000 Euro. Da es sich bei dem Drosselweg um eine Anliegerstraße handelt, werden auf die Beitragspflichtigen davon 85 v.H. umgelegt. Die Berechnung des Beitragsmaßstabes und die Gewichtungsfaktoren werden erläutert und das Abrechnungsgebiet beschrieben.

 

Unter Berücksichtigung der so errechneten Maßstabswerte ergibt sich ein vorläufiger Beitragssatz von 10,60 Euro. Der endgültige Beitrag wird allerdings nach den tatsächlichen Kosten für die Ausbaumaßnahme berechnet. Weiterhin wird zurzeit geprüft, ob Kostenanteile für die Oberflächenentwässerung nicht in die Beitragsermittlung einzubeziehen sind. Hier steht allerdings noch eine Berechnung des Ingenieurbüros aus.

 

Der Ausschussvorsitzende unterbricht die Sitzung für 10 Minuten und setzt diese dann mit den Informationen zum Ausbau des Claudiusstiegs fort.

 

Claudiusstieg:

 

Frau Kistenmacher informiert darüber, dass die Oberflächenentwässerung zurzeit über Straßenabläufe erfolgt. Dies ist nicht ausreichend. Bei Starkregen kommt es zur Pfützenbildung, die die Benutzbarkeit der Straße weiter einschränkt. Es ist vorgesehen, dass auf 55 m Länge ein neuer Regenwasserkanal DN 250 verlegt wird, der an den vorhandenen Regenwasserkanal in der Königsberger Straße angeschlossen wird. Dadurch wird ein schnellerer Abfluss des Regenwassers erreicht.

 

Weiterhin ist vorgesehen, dass die Fahrbahn einen verbesserten frostsicheren Aufbau und eine Pflasterdecke erhält. Dies gilt auch für den überfahrbaren Gehweg auf der Südseite und die Parkplätze auf der Nordseite. Die Straßenbeleuchtung wird durch eine zusätzliche Leuchte verbessert. Die geplanten Maßnahmen werden anhand der Planentwürfe erläutert.

 

Verwaltungsseitig werden Informationen zur Berechnung des Beitrags gegeben. Der beitragsfähige Aufwand beträgt nach der Kostenschätzung des Ingenieurbüros rd. 177.300 Euro. Bei dem Claudiusstieg handelt es sich um eine Anliegerstraße, so dass nach der Straßenbaubeitragssatzung 85 v.H. des beitragsfähigen Aufwandes auf die Beitragspflichtigen umgelegt werden. Die Berechnung des Beitragssatzes wird erläutert. Dieser beträgt nach der vorläufigen Berechnung rd. 5,00 EUR.

 

Es entsteht eine längere Diskussion darüber, ob das Flurstück 61/4 in das Abrechnungsgebiet einzubeziehen ist. Im Verlauf der Diskussion sichert der Bürgermeister zu, dass für die Flurstücke 61/4 und 61/3 vom Claudiusstieg eine Zufahrt hergestellt werden kann. Dies soll den betroffenen Grundstückseigentümern in einem gesonderten Schreiben   bestätigt werden. Die Verwaltung wird in dem Schreiben auch noch einmal darauf eingehen, warum die Grundstücke in das Abrechnungsgebiet einzubeziehen sind.

 

Der Ausschussvorsitzende überzeugt sich davon, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr gewünscht werden und schließt den Tagesordnungspunkt. Er verabschiedet die Gäste, die nicht an dem weiteren Sitzungsverlauf teilnehmen möchten.