Amt Bornhöved
 

Auszug - Beschluss über die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Umwandlung des Sondergebietes südlich der Waldstraße und nördlich der Segeberger Straße (ehemaliges Hotelgelände) in ein Gebiet für Wohnbauflächen bzw. gemischte Bauflächen  

3. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 10
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zum Sachverhalt wird berichtet, dass die Gemeindevertretung am 17.03.2010 beschlossen hat, dass das Gebiet nördlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße und südlich bzw. teilweise auch nördlich des Fußweges zwischen den Hotel und der K 52 und westlich der Waldfläche „Große Heide“ im Flächennutzungsplan städtebaulich als Sondergebiet  „Sport- und Freizeithotel“ dargestellt werden soll, um zusätzliche Möglichkeiten der Sport- und Freizeitnutzung zu schaffen. Zu diesem Zweck sollte zu dem bestehenden Flächennutzungsplan die 23. Änderung aufgestellt werden. Zwischenzeitlich hat die Gemeinde ihr Planungsziel geändert und möchte mit der Durchführung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Plangebiet nunmehr eine Fläche zur Deckung des Baulandbedarfs planungsrechtlich vorbereiten und sichern. Der Aufstellungsbeschluss vom 17.03.2010 soll deswegen aufgehoben werden.

 

Nach kurzer Aussprache wird der Gemeindevertretung empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Aufstellungsbeschluss vom 17.03.2010 für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße und südlich bzw. teilweise auch nördlich des Fußweges zwischen dem Hotel und der K 52 und westlich der Waldfläche „Große Heide“, der die Darstellung eines Sondergebietes „Sport- und Freizeithotel“ zur Schaffung zusätzlicher Sport- und Freizeitnutzungen vorsieht, wird vollständig (Punkt 1 – 6) aufgehoben und folgender neuer Beschluss gefasst:

 

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 23. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet nördlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße, südlich des Fußweges zwischen dem Hotel und der K 52 und westlich der Waldfläche „Große Heide“ folgende Änderung der Planung vorsieht.

 

 Mit dieser Planung soll eine Fläche zur Deckung des Baulandbedarfs planungsrechtlich vorbereitet und gesichert werden.

 

 

Lageplan:

 

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Der Bauausschuss wird ermächtigt, sämtliche verfahrensleitenden Beschlüsse in Zusammenhang mit der Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen, mit Ausnahme des abschließenden Beschlusses.

 

4. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro beauftragt werden.

 

 Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Planungsauftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Dies gilt auch für alle übrigen Planungs- und Prüfaufträge, die im Zusammenhang mit der Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich werden.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Einwohnerversammlung an einem noch zu bestimmenden Tag durchgeführt werden.


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0