Auszug - Bau eines Radweges von der K 52 entlang der Segeberger Straße bis zur Hermannstädter Straße
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Herr Block erläutert die Planung zur Schaffung eines Radweges von der K 52 entlang der Segeberger Straße bis zur Hermannstädter Straße. Erste Abstimmungsgespräche haben stattgefunden. Er berichtet weiter über die Regularien für die Förderung von Radwegebaumaßnahmen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Das besondere Problem hierbei ist, dass eine Förderung des Landes nur in Frage kommt, wenn die zuständige Verkehrsaufsicht die Beschilderung als Radweg anordnet. Im Falle einer Förderung müsste der Fahrradweg mit einer Breite von 2,50 m und einem vorgegebenen Abstand zur Fahrbahn gebaut werden und würde voraussichtlich Kosten in Höhe von 250.000,00 EUR verursachen. Wenn eine Förderung nicht bewilligt werden sollte, könnte die Gemeinde die Ausbaumerkmale reduzieren und einen nur 2 m breiten Radweg bauen. Hierfür werden voraussichtlich Kosten in Höhe von 160.000,00 EUR entstehen.
Er empfiehlt abweichend vom Beschlussvorschlag, zunächst den Antrag auf Anordnung der verkehrsrechtlichen Beschilderung mit Zeichen 237 zu stellen und erst wenn die Verkehrsaufsicht hierüber positiv beschieden hat, ein Ingenieurbüro mit der Planung zu beauftragen.
Es wird nachstehender Beschluss gefasst:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bau eines Radweges von der K 52 entlang der Segeberger Straße bis zur Hermannstädter Straße. Für die Umsetzung der Maßnahme sollen Fördermittel eingeworben werden. Vor Antragstellung auf Fördermittel ist mit der Verkehrsaufsicht des Kreises Segeberg zu klären, ob dieser Fahrradweg die entsprechende Beschilderung (Zeichen 237 Radweg) erhalten würde. Erst nach einer positiven Entscheidung der Verkehrsaufsicht des Kreises soll mit der Erstellung des Antrages auf Feststellung der Förderfähigkeit nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ein Ingenieurbüro beauftragt werden.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Ingenieurbüro mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu beauftragen.
Bei Nichtförderung soll ein Fahrradweg mit einer Breite von 2,00 m gebaut werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.
Abstimmungsergebnisdafür: 17dagegen: 0Stimmenthaltung: 0