Amt Bornhöved
 

Auszug - II. Nachtragshaushalt 2013  

3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Barkow gibt einen ausführlichen Überblick über die Veränderungen, die ihren Niederschlag in der II. Nachtragshaushaltssatzung gefunden haben und erklärt die wesentlichen Ansätze.

 

Ohne Aussprache beschließt die Gemeindevertretung den Erlass der II. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 in nachstehender Form:

 

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

 

erhöht um

 

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

1.

im Ergebnisplan der

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

*ohne interne Leistungsbeziehungen

8.600 EUR

0 EUR

7.196.200 EUR

7.204.800 EUR

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen

*ohne interne Leistungsbeziehungen

72.200 EUR

0 EUR

8.119.300 EUR

8.191.500 EUR

 

Jahresüberschuss

0 EUR

0 EUR

0 EUR

0 EUR

 

Jahresfehlbetrag

63.600 EUR

0 EUR

923.100 EUR

986.700 EUR

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzplan der

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

8.600 EUR

 

0 EUR

 

6.893.400 EUR

 

6.902.000 EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

0 EUR

 

72.200 EUR

 

7.338.100 EUR

 

7.410.300 EUR

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

 

749.600 EUR

 

 

0 EUR

 

 

2.336.500 EUR

 

 

3.086.100 EUR

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

 

749.600 EUR

 

 

0 EUR

 

 

2.903.900 EUR

 

 

3.086.100 EUR

 

Es werden neu festgesetzt:

 

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher 1.677.600 EUR
auf 2.485.400 EUR

 

 

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher 470.700 EUR
auf 470.700 EUR

 

 

 

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher 0 EUR auf 0 EUR

 


Abstimmungsergebnisdafür: 17dagegen: 0Stimmenthaltung: 0