Auszug - Bau eines Radweges von der K 52 entlang der Segeberger Straße bis zur Hermannstädter Straße
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bürgermeister Krille erläutert die Notwendigkeit des Radwegebaus insbesondere im Hinblick auf den Sicherheitsaspekt. Von der Verwaltung wird geprüft, ob Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Schleswig-Holstein (GVFG-SH), die im Regelfall 60 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen, gewährt werden. Der Finanzausschuss spricht sich dafür aus, den Radwegebau auch ohne die Gewährung von Fördermitteln zu realisieren.
Beschluss:
Der Finanzausschuss spricht sich für den Bau eines Radweges von der K 52 entlang der Segeberger Straße bis zur Hermannstädter Straße aus.
Dafür sollen Fördermittel nach dem GVFG beim Land Schleswig-Holstein beantragt werden. Mit der Erstellung des Antrages auf Feststellung der Förderfähigkeit der Maßnahme nach dem GVFG-SH soll ein Ingenieurbüro beauftragt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Ingenieurbüro mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu beauftragen. Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 5.000 € werden außerplanmäßig bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Anmerkung der Verwaltung: Die außerplanmäßigen Kosten in Höhe von 5.000 € werden im 2. Nachtragshaushalt der Gemeinde Trappenkamp bereitgestellt.