Amt Bornhöved
 

Auszug - Beschluss der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2014  

3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Dörphus Damsdorf
Ort: 23824 Damsdorf
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.11.2013 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

 

1.

im Ergebnisplan mit

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

252.200

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

262.000

 

einem Jahresüberschuss von

0

 

einem Jahresfehlbetrag von

9.800

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf


253.600

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf


249.500

 

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

0

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

5.600

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

 

 

und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

0 Stellen

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

310 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

310 %

2.

Gewerbesteuer

350 %

 

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister ihre Zustimmung nach § 95 d der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.500 EUR.

 

§ 5

 

(1) Im Ergebnisplan werden die Erträge und Aufwendungen eines Teilplanes (= Produkt) nach § 20 Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) zu einem Budget verbunden.

 

(2) Abweichend von Absatz 1 werden die Erträge und Aufwendungen der nachstehend aufgeführten Teilpläne (= Produkte) jeweils zu einem Budget verbunden:

 

- Gemeindeorgane (111000) und Allgemeine Verwaltung (111020)

- Liegenschaftsverwaltung (111080), Heimat- und sonstige Kulturpflege (281000), Dorfgemeinschaftshaus "Uns Dörphus" (573010)

- Grundschulen (211000), Gymnasien, Kollegs (217000), Gesamtschulen u. dgl. (218100) und Gemeinschaftsschulen (218200)

- Volkshochschule (271000), Fahrbücherei (272000),  Förderung der Wohlfahrtspflege (331000) und Badestellen (424020)

- Gemeindestraßen (54100) und Straßenbeleuchtung (541010)

 

(3) Im Finanzplan werden die Einzahlungen und Auszahlungen eines Teilplanes (= Produkt) nach § 20 Absatz 2 der GemHVO-Doppik) zu einem Budget verbunden.

 

(4) Die Aufwendungen eines Budgets und die dazugehörigen Auszahlungen mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen sowie der Zuführung zu Rückstellungen und Rücklagen sind gemäß § 22 Absatz 1 GemH VO-Doppik gegenseitig deckungsfähig.

 

(5) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eines Budgets sind gemäß § 22 Absatz 2 GemHVO-Doppik gegenseitig deckungsfähig.

 

(6) Gewerbesteuermehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen erhöhen die Ansätze für die Gewerbesteuerumlage mit den dazugehörigen Mehrauszahlungen (§ 21 Abs. 2 GemHVO-Doppik).

 

(7) Im Ergebnisplan können Aufwendungen mit den dazugehörigen Auszahlungen nur unter den Einschränkungen des § 23 Absatz 1 GemHVO-Doppik übertragen werden.

 

(8) Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Die Einschränkung des § 22 Absatz 2 GemHVO-Doppik ist zu beachten.


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt mit den in der Sitzung festgelegten Änderungen den Erlass der beigefügten Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Bestandteilen nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2014.


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0