Auszug - Erlass einer IV. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Tarbek über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Wasserversorgungsanlage vom 25.02.2000
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Hierzu trägt der Bürgermeister vor, dass die Berechnungen der Verwaltung ergeben haben, dass eine Benutzungsgebühr von 1,40 Euro je cbm kostendeckend wäre. Weiter trägt er die Empfehlung des Finanzausschusses vor, es bei einer Erhöhung auf 1,20 Euro je cbm zu belassen.
Dieser Empfehlung folgt die Gemeindevertretung und fasst folgenden Beschluss:
Die Verbrauchsgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2014 bis 2016 auf 1,20 € je cbm festzusetzen.
Der Erlass einer IV. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Tarbek über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Wasserversorgungsanlage vom 25.02.2000 wird in der entsprechend abgeänderten Entwurfsform beschlossen.
Abstimmungsergebnis dafür: 3 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 2