Auszug - Neufassung der Geschäftsordnung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Sachverhalt:
Die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) enthält für die Arbeit in der Gemeindevertretung lediglich grundlegende Vorschriften. Die inneren Angelegenheiten, insbesondere der Ablauf der Sitzungen im Einzelnen, ist hingegen einer Geschäftsordnung vorbehalten (vgl. § 34 GO). Die Geschäftsordnung gibt sich die Gemeindevertretung dabei selbst.
Die Geschäftsordnung ist eine verwaltungsinterne, auf Dauer angelegte Verwaltungsvorschrift, mit der der/dem Vorsitzenden, den Gemeindevertreter/innen und den Fraktionen bindende Pflichten auferlegt und Befugnisse eingeräumt werden. Da die Geschäftsordnung ausschließlich interne Bindungswirkung hat, können sich Dritte - mangels Außenwirkung - nicht auf die Geschäftsordnung berufen.
Die Gemeindevertretung ist verpflichtet, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Die Ausgestaltung liegt jedoch weitestgehend im Ermessen der Gemeindevertretung. Das heißt, die Gemeindevertretung kann - innerhalb des geltenden Rechts - in der Geschäftsordnung alle Verfahrensfragen und sonstigen inneren Angelegenheiten so nach ihren individuellen Verhältnissen regeln, wie sie es für sachgerecht und wünschenswert hält.
Der Entwurf der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung Damsdorf liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte „Geschäftsordnung der Gemeindevertretung“ (Anlage).
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0