Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014  

2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek
TOP: Ö 18
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Dörphuus Gönnebek
Ort: Rotbüschenkamp, 24610 Gönnebek
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bull erläutert die Beschlussvorlage für den Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014.

 

§1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

1.

im Ergebnisplan mit

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

627.000

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

640.300

 

einem Jahresüberschuss von

0

 

einem Jahresfehlbetrag von

13.300

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf


623.400

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf


553.400

 

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

0

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

44.500

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

 

 

und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

0 Stellen

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

330 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

330 %

2.

Gewerbesteuer

350 %

 

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.

 

§ 5

 

(1) Im Ergebnisplan werden die Erträge und Aufwendungen eines Teilplanes (= Produkt) nach § 20 Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) zu einem Budget verbunden.

 

(2) Abweichend von Absatz 1 werden die Erträge und Aufwendungen der nachstehend aufgeführten  Teilpläne (= Produkte) jeweils zu einem Budget verbunden:

 

- Gemeindeorgane (111000) und Allgemeine Verwaltung (111020)

- Liegenschaftsverwaltung (111080), Heimat- und sonstige Kulturpflege (281000), Dorfgemeinschaftshaus "Uns Dörphuus" (573010)

- Grundschulen (211000), Gymnasien, Kollegs (217000), Gesamtschulen u. dgl. (218100), Gemeinschaftsschulen (218200) und - Förderschulen (221000)

- Volkshochschule (271000), Förderung der Wohlfahrtspflege (331000) und Förderung des Sports (421000)

- Gemeindestraßen (54100) und Straßenbeleuchtung (541010)

 

(3) Im Finanzplan werden die Einzahlungen und Auszahlungen eines Teilplanes (= Produkt) nach § 20 Absatz 2 der GemHVO-Doppik) zu einem Budget verbunden.

 

(4) Die Aufwendungen eines Budgets und die dazugehörigen Auszahlungen mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen sowie der Zuführung zu Rückstellungen und Rücklagen sind gemäß § 22 Absatz 1 GemH VO-Doppik gegenseitig deckungsfähig.

 

(5) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eines  Budgets sind gemäß § 22 Absatz 2 GemHVO-Doppik gegenseitig deckungsfähig.

 

(6) Gewerbesteuermehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen erhöhen die Ansätze für die Gewerbesteuerumlage mit den dazugehörigen Mehrauszahlungen (§ 21 Abs. 2 GemHVO-Doppik).

 

(7) Im Ergebnisplan können Aufwendungen mit den dazugehörigen Auszahlungen nur unter den Einschränkungen des § 23 Absatz 1 GemHVO-Doppik übertragen werden.

 

(8) Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Die Einschränkung des § 22 Absatz 2 GemHVO-Doppik ist zu beachten.


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 in der vorliegenden Fassung.


Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0