Amt Bornhöved
 

Auszug - Neufassung der Geschäftsordnung  

2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Dörphuus Gönnebek
Ort: Rotbüschenkamp, 24610 Gönnebek
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist den Gemeindevertretern eine Beschlussvorlage der Verwaltung mit einem Entwurf der Geschäftsordnung zugegangen. Bürgermeister Hamann erläutert den Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

Die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) enthält für die Arbeit in der Gemeindevertretung lediglich grundlegende Vorschriften. Die inneren Angelegenheiten, insbesondere der Ablauf der Sitzungen im Einzelnen, ist hingegen einer Geschäftsordnung vorbehalten (vgl. § 34 GO). Die Geschäftsordnung gibt sich die Gemeindevertretung dabei selbst.

Die Geschäftsordnung ist eine verwaltungsinterne, auf Dauer angelegte Verwaltungsvorschrift, mit der der/dem Vorsitzenden, den Gemeindevertreter/innen und den Fraktionen bindende Pflichten auferlegt und Befugnisse eingeräumt werden. Da die Geschäftsordnung ausschließlich interne Bindungswirkung hat, können sich Dritte - mangels Außenwirkung - nicht auf die Geschäftsordnung berufen.

Die Gemeindevertretung ist verpflichtet, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Die Ausgestaltung liegt jedoch weitestgehend im Ermessen der Gemeindevertretung. Das heißt, die Gemeindevertretung kann - innerhalb des geltenden Rechts - in der Geschäftsordnung alle Verfahrensfragen und sonstigen inneren Angelegenheiten so nach ihren individuellen Verhältnissen regeln, wie sie es für sachgerecht und wünschenswert hält.


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte „Geschäftsordnung der Gemeindevertretung“ (Anlage).


Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0