Auszug - Bericht für 2012 über der Gemeinde zugeflossene Spenden
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Wortprotokoll Beschluss |
Zu diesem Tagesordnungspunkt berichtet Bürgermeister Hamann Folgendes:
Sachverhalt:
Die Bestimmungen in der Gemeindeordnung über das Einwerben und Annehmen sowie die Verwendung von Spenden sind Anfang 2012 grundlegend geändert worden. Danach obliegt die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung ausschließlich der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister. Grundsätzlich entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme einer Spende.
Die Gemeinde Gönnebek hat in ihrer Hauptsatzung von der Ermächtigungsgrundlage Gebrauch gemacht und der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister die Entscheidungsbefugnis für die Annahme von Schenkungen, Spenden und Erbschaften bis zu einem Wert von 15.000,00 EUR, bei Durchlauf Spenden bis zu 25.000,00 EUR übertragen. Zuwendungen über dieser Größenordnung sind der Gemeinde nicht zugeflossen.
Die Gemeindeordnung schreibt in ihrem § 76 vor, dass über die Annahme unter Vermittlung von Spenden, Schenkungen u. ä., die über 50,00 EUR hinausgehen, ein Bericht zu erstellen ist. Das geschieht hiermit erstmalig.
Im Jahre 2012 sind der Gemeinde nachstehende Spenden zugeflossen:
1. Firma C.J. Wigger
Kuhberg 14
24619 Bornhöved
300,00 EUR zur Förderung des Feuerschutzes,
2. Firma Kaack GmbH
Kroogredder 1a
24610 Gönnebek
500,00 EUR zur Förderung des Feuerschutzes,
Da die von der Hauptsatzung vorgegebenen Grenzen nicht überschritten werden, ist ein Beschluss nicht erforderlich. Dieser Bericht ist von der Gemeindevertretung lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis.