Amt Bornhöved
 

Auszug - Abschluss eines Wegenutzungsvertrages Gas  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:46 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Dörphuus Gönnebek
Ort: Rotbüschenkamp, 24610 Gönnebek
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister verweist auf den folgenden Sachverhalt aus der Beschlussvorlage und lässt nach einem kurzen Austausch über diesen über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

Sachverhalt der Beschlussvorlage:

Der am 12.06.2002 mit der Fa. Hein Gas (aktueller Rechtsnachfolger = Schleswig-Holstein Netz AG) geschlossene Wegenutzungsvertrag zur Gasversorgung in der Gemeinde Gönnebek ist nach Ablauf von 20 Jahren außer Kraft getreten.

Am 14.09.2023 wurde das Auslaufen des Wegenutzungsvertrages im Bundesanzeiger gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes bekanntgemacht und wurde innerhalb einer Dreimonatsfrist um Interessenbekundungen qualifizierter Energieversorgungsunternehmen zur Übernahme der Gasversorgung in der Gemeinde Gönnebek gebeten.

Die Schleswig-Holstein Netz AG hat als einziges Energieversorgungsunternehmen eine entsprechende Interessenbekundung fristgerecht am 04.12.2023 abgegeben und liegt zwischenzeitlich auch der Entwurf eines Konzessionsvertrages Gas vor. Dieser ist als Anlage beigefügt.

Mit dem Vertrag räumt die Gemeinde der Netzgesellschaft u. a. das Recht ein, alle im Gemeindegebiet gelegenen öffentlichen Verkehrswege (Straßen, Brücken, Wege und Plätze), über die ihr die Verfügungsbefugnis zusteht, für den Bau und den Betrieb des Gasverteilungsnetzes der allgemeinen Versorgung zu benutzen (§ 2 Abs. 1). Weiter räumt die Gemeinde der Netzgesellschaft das Recht ein, gemeindliche Grundstücke im Gemeindegebiet, die keine öffentlichen Verkehrswege sind, zu nutzen, sofern diese für den Bau und Betrieb des Gasverteilungsnetzes der allgemeinen Versorgung erforderlich sind. In dem Fall wäre allerdings noch eine gesonderte Vereinbarung zu treffen (§ 3 Abs. 1).

Als Gegenleistung erhält die Gemeinde von der Netzgesellschaft Konzessionsabgaben im höchstzulässigen Umfang nach der Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 Abs. 1). Weiter erhält die Gemeinde einen Preisnachlass für ihren in Niederdruck abgerechneten Eigenverbrauch in der gesetzlich zulässigen Höhe (§ 5 Abs. 1). Dieses sind derzeit 10 % nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Konzessionsabgabenverordnung.

Der Vertrag sieht eine Laufzeit von 20 Jahren vor (§ 18). Jede Vertragspartei hat aber das Recht, erstmalig zum Ablauf des zehnten Vertragsjahres den Vertrag mit einer Frist von zwei Jahren zu kündigen (§ 19 Abs. 2, 5). Weiter hat die Gemeinde nach § 19 Abs. 1 unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht und haben beide Vertragsparteien nach § 19 Abs. 3 ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.

Bei Abschluss eines Konzessionsvertrages Gas mit der Schleswig-Holstein Netz AG wird dieser Vertrag zum 01.07.2024 auf die Schleswig-Holstein Netz GmbH übergehen, genauso wie der bestehende Wegenutzungsvertrag Strom (s. dazu TOP „Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG und Ausgliederung des Netzgeschäftes auf die Schleswig-Holstein Netz GmbH“).

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss des Konzessionsvertrages Gas mit der Schleswig-Holstein Netz AG in der vorliegenden Form zu

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Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0