Amt Bornhöved
 

Auszug - Flächennutzungsplan, 5. Änderung für das Gebiet "Gärtnersiedlung" hier: Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen   

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:46 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Dörphuus Gönnebek
Ort: Rotbüschenkamp, 24610 Gönnebek
VO/2024/092/04GV Flächennutzungsplan, 5. Änderung für das Gebiet "Gärtnersiedlung"
hier: Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:FB 4.1
Federführend:Fachbereich 4 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister verweist auf die folgende Beschlussvorlage und lässt nach einem kurzen Austausch über den Sachverhalt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

Sachverhalt aus der Beschlussvorlage:

In der Gemeinde Gönnebek befindet sich die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Gärtnersiedlung in der Aufstellung. Den ersten Entwurf der Planung und die Begründung dazu hat die Gemeindevertretung in der Sitzung am 14.12.2023 mit Änderungen genehmigt. Unter Berücksichtigung der von Gemeindevertretung beschlossenen Änderungen wurde mit Schreiben vom 21.12.2023 eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchgeführt.

 

Zwischenzeitlich sind die in der beigefügten Abwägungstabelle aufgeführten Stellungnahmen eingegangenen. Die Gemeindvertretung muss nun über die weitere Berücksichtigung der Stellungnahmen im Verfahren entscheiden. Dazu hat die Kreisplanung die Stellungnahmen mit einem Abwägungsvorschlag versehen und folgende ergänzende Hinweise gegeben:

 

 

  1. Das Innenministerium trägt eine allgemeine Freigabe der Betriebsleiterwohnhäuser für eine betriebsunabhängige Wohnnutzung aufgrund möglicher Immissionskonflikte nicht mit. Hierzu wird u.a. auf den bestehenden und auch künftig zulässigen Großhandel (nächtliche Verkehre), die nach wie vor zu erwartenden Lichtemissionen aus den Gewächshäusern und das nicht konkret eingegrenzte künftige neue Nutzungsspektrum verwiesen. Ich habe dazu ausführlich mit der Frau Stegemann gesprochen. Unser Kompromissvorschlag sieht nun vor, eine Umnutzung für eine betriebsunabhängige Wohnnutzung im Einzelfall zuzulassen, soweit es dem Umstrukturierungsprozess dienlich ist und die dann gegebenen immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen eine Wohnnutzung zulassen. Dies ist immerhin mehr als die bislang gegebene vollständige Unzulässigkeit.

 

  1. Aus der Abwägung zu 1. ergibt sich auch die Notwendigkeit einer Schärfung der im geöffneten SO-Gebiet künftig zulässigen Nutzungen. Zur Vermeidung künftiger Immissionskonflikte steht hierbei die Betonung von Betriebsformen, von denen die wesentliche Störung einer Wohnnutzung typischerweise nicht zu erwarten ist (mischgebietsverträgliche Betriebe), im Vordergrund.

 

  1. Aus der Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde ergibt sich im Hinblick auf den bestehenden Altlastenverdacht für die gesamte Gärtnersiedlung die Notwendigkeit einer historischen Erkundung. Diese ist von der Gemeinde in Abstimmung mit der UBB (Fr. Hartig) zu beauftragen und vor den weiteren Verfahrensschritten durchzuführen.

 

  1. Aus der Stellungnahme der UNB und aus Gleichbehandlungsgründen ergibt sich die Notwendigkeit, im äußersten Südwesten die Gebietsabgrenzung um eine Fläche zu erweitern, die mit Gewächshäusern bebaut ist, bislang aber nicht mit erfasst war.


 


 Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in der Abwägungstabelle genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von dem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen einer Historischen Erkundung das mögliche Gefährdungspotential in der Gärtnersiedlung für die Schutzgüter gem. Bundesbodenschutzgesetz (BbodSchG) darstellen, bewerten und ggf. Vorschläge zum weiteren Vorgehen erarbeiten zu lassen. Mit den entsprechenden Leistungen ist ein Fachgutachter in Abstimmung mit der unteren Bodenschutzbehörde zu beauftragen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0