Amt Bornhöved
 

Auszug - Sachstandsbericht über die Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung  

Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Ortsentwicklung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 20.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll

Zu diesem TOP teilt Frau Kech folgenden Sachstand mit:

 

Rudolf-Ducke-Gelände

 

Die Leistungen für die Freilegung der Grundstücke Rudolf-Ducke-Straße 6-10 wurden nach erfolgter baufachlicher Prüfung vergeben.

Die Grundstücke wurden von der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Segeberg (uBB) im Vorwege als altlastverdächtige Fläche gemäß § 2 Abs. 6 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) eingestuft und in das Boden- und Altlastenkataster des Kreises aufgenommen. Aus diesem Grund wurde vor der Durchführung von Abbruchmaßnahmen eine historische Erkundung (HE) durchgeführt. Im Ergebnis wurde eine Kontaminationsverdachtsfläche ermittelt.

Daher hat nach erfolgtem Abbruch der aufstehenden Gebäude und im Vorwege der Entsiegelung der Geländeoberflächen eine Orientierende Untersuchung (OU)

stattgefunden und die Abbrucharbeiten in erdberührten Bereichen werden sachverständig begleitet. Für HE und OU können Fördermittel gemäß Altlasten-Förderrichtlinie des MEKUN eingesetzt werden.

Im Vorwege der Abbrucharbeiten wurden eine artenschutzrechtliche Prüfung und ein vorsorgliches Beweissicherungsverfahren durchgeführt. Neben der Altlastenbegleitung kommen bei der Freilegung der Grundstücke auch eine Umweltbaubegleitung und eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination zum Einsatz.

Für den naturschutzrechtlichen Ausgleich wurden Nisthilfen für Mehlschwalben und Fledermäuse in räumlicher Nähe zum Altstandort aufgehängt.

 

Bei den Abbrucharbeiten hat sich herausgestellt, dass sich in einem Bereich unterhalb der Asphaltdecke ein mit Bauschutt verfüllter Keller eines bereits in der Vergangenheit abgebrochenen Gebäudes befindet. Für die Freilegung des Kellers mussten erneute Anträge bei der Bauaufsicht des Kreises gestellt werden. Darüber hinaus wurden im Zuge abbruchbegleitender Beprobungen Verunreinigungen eines Oberbodenbereichs vorgefunden, welche im Zuge der weiteren Arbeiten zu beseitigen sind. Die Abbrucharbeiten wurden nunmehr aufgenommen und es kann daher mit einem zeitnahen Abschluss der Abbrucharbeiten gerechnet werden.

 

Der Bauausschuss wird sich voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung (Ende April) mit einem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für den Bereich des Rudolf-Ducke-Geländes beschäftigen.

 

 

Spielplatz Kurlandstraße

Im Rahmen der Umgestaltung des Spielplatzes in der Kurlandstraße haben im Juli 2023 Kinder und Jugendbeteiligungen mit einer sehr guten Beteiligung stattgefunden. Die Ideen hieraus sind in einen Vorentwurf der Landschaftsarchitektin eingeflossen. Der Vorentwurf wurde dann mit kleinen Änderungen am 06.11.2023 in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales vorberaten und am 18.11. und 07.12.2023 von der GV beschlossen. Die GV hatte in der Sitzung am 18.11.2023 um Bedenkzeit hinsichtlich vorgesehener Baumfällungen gebeten und deshalb wurde der Beschluss hinsichtlich der Baumfällungen und -pflegemaßnahmen am 07.12.2023 gesondert gefasst. Hierzu ist im Vorwege eine gutachterliche Stellungnahme erstellt worden. 

Baumfällungen im Rahmen der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht sind im Februar 2024 durchgeführt worden. Weitere Pflegemaßnahmen erfolgen im Herbst 2024.

Die Landschaftsarchitektin hat die beschlossenen Änderungen in den Entwurf eingearbeitet.

Am 10.01.2024 wurden noch einmal alle Kinder und Jugendlichen der ersten Werkstätten eingeladen, um sich den Entwurf anzusehen. An dem Nachmittag sind zahlreich Kinder und Jugendliche erschienen und es wurde eifrig diskutiert und Verbesserungsvorschläge gemacht.

Unter deren Berücksichtigung wurde der Entwurf am 23.01.2024 in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales vorberaten und am 01.02.2024 von der GV beschlossen.

Nach einem Abstimmungsgespräch mit den Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigen des Kreises Segeberg wurde der Bauantrag für den Spielplatz am 29.02.2024 bei der Bauaufsicht eingereicht. Der Bauantrag sowie die Stellungnahme der Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen sind erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Fördermittel aus der Städtebauförderung. Sobald diese vorliegen, wird ein Fördermittelantrag von der Gemeinde beim MIKWS gestellt.

Ein Baubeginn ist für den Herbst 2024 vorgesehen. Die Architektin plant, dann eine „Abrissparty“ zu veranstalten. Für das Frühjahr 2025 plant sie die Fertigstellung des Spielplatzes, die dann mit einer Pflanzaktion für Eltern und Kindern abgerundet und mit einer Einweihung gefeiert werden soll.

 

Ortszentrum

Um die Entwicklung "Ortskern" voranzubringen wurde die Beauftragung der Gestaltungsplanung für die Bereiche "Gablonzer Straße" und "Sudetenplatz" am 16.11.2023 von der GV beschlossen. Der Förderbescheid des MIKWS sieht nunmehr jedoch eine Bereitstellung von Fördermitteln vorrangig in den Jahren ab 2025 vor. Vor dem Hintergrund der aktuell zur Verfügung stehenden Finanzmittel und der sich aus dem Förderbescheid ergebenden Finanzierungsperspektiven, wird die Umgestaltung der Verkehrs- und Freiräume Sudetenplatz/Gablonzer Straße vorerst zurückgestellt und eine Beauftragung der Planungsleistungen für das Jahr 2025 angestrebt, um die Umsetzung der bereits begonnenen Sanierungsmaßnahmen im Ortszentrum sicherzustellen.

Weiter sind noch verschiedene Grundstücksangelegenheiten im Bereich des Ortszentrums, die Einfluss auf die Ortsentwicklung haben, ungeklärt

Hier ist insgesamt also noch etwas Geduld gefragt.

 

Verkehrsmessung Hermannstädter Straße

Es liegt eine Auswertung der Verkehrsmessung in der Hermannstädter Straße vor.

Nach Auffassung des Verkehrsplaners ist der Anteil des LKW-Verkehrs für den mittleren Bereich der Hermannstädter Straße (Bereich mit Wohnbebauung) zu hoch und er sieht hier Handlungsbedarf und schlägt folgende Maßnahmen vor:

 

 

1) Anpassung / Ergänzung der Beschilderung an den Knoten K52 / Hermannstädter Straße und Segeberger Straße / Hermannstädter Straße für die An- und Abfahrt Refresco Nord.

2) Nochmalige Information des Unternehmens Refresco Nord an die Transportunternehmen und Herausnahme der Route aus den Navigationssystemen.

3) Einrichten eines Lkw-Durchfahrtsverbotes ab 3,5 to (StVO Z 253) für den Abschnitt Erfurter Straße – Segeberger Straße.

Mit der neuen Wohnbebauung in der Rudolf-Ducke-Straße wäre zudem zu prüfen bzw. mit der Verkehrsbehörde abzustimmen, ob die Hermannstädter Straße zwischen Erfurter Straße und Segeberger Straße in die Tempo-30-Zone des Ortskerns mit eingebunden werden kann.

Auch der im Rahmen der Verkehrsuntersuchung 2019 vorgeschlagene Kreisverkehr am Knoten Segeberger Straße / Hermannstädter Straße sollte weiterverfolgt werden, da er zusätzlich zur Verkehrsberuhigung beiträgt. Die Führung des Radverkehrs in der Hermannstädter Straße erfolgt wegen des schmalen Straßenquerschnitts und der geringen Kfz-Belegung auf der Fahrbahn und ist ggf. durch Beschilderung sowie durch Piktogramme an den Knotenzu- und abläufen zu flankieren.

Das Ergebnis wurde der Verkehrsaufsicht vorgelegt mit der Bitte, die Angelegenheit im Rahmen der anstehenden Verkehrsschau mit dem Bürgermeister zu besprechen. Es sollen Möglichkeiten, Konfliktpotenzial bei einem Ausbau der Straße zu reduzieren und auch Möglichkeiten einer kurzfristigen Verbesserung erörtert werden.

Hinweis der Verwaltung:

Wie unter TOP 5 vom Bürgermeister berichtet, für den Bereich Hermannstädter Straße wurde der Verkehrsaufsicht vor der am 19.03.2024 durchgeführten Verkehrsschau durch die Verwaltung Ergebnisse einer Verkehrsmessung zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Verkehrsschau wurde nach Mitteilung des Bürgermeisters erfreulicherweise eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für den Bereich von der Erfurter Straße bis zur Kreuzung Segeberger Straße/Kieler Straße in Aussicht gestellt. Die Formalien müssen jedoch noch durch das Ordnungsamt geklärt werden.  Eine Begrenzung des zulässigen Gesamtgewichts hat nach Einschätzung des Bürgermeisters weniger Erfolgschancen

 

Verkehrsmessung Friedlandstraße

Die Verkehrsmessung in der Friedlandstraße hat ergeben, dass hinsichtlich der Werte vom Verkehrsplanungsbüro kein dringender Handlungsbedarf gesehen wird. Die Zahlen der Durchfahrten entsprechen denen einer Wohnstraße und es liegen außerdem keine übermäßigen Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeiten vor.

Dennoch hat der Verkehrsplaner zwei Varianten (Einrichtung von Haltebuchten oder einer Einbahnstraße) zur Vermeidung von Konfliktpotenzial vorgeschlagen, die in der nächsten Sitzung des Bauausschusses diskutiert werden sollen.

Aufgefallen ist jedoch, dass der Anlieferverkehr höher als für Wohnstraßen üblich ausfällt. Dies wird mit der vorhandenen Apotheke begründet. Mit dem Inhaber der Apotheke wurde die Problematik bereits besprochen. Er wird darauf hinwirken, dass seine Lieferanten die Zufahrt über die Königsberger Straße nutzen. Er kann jedoch nicht versprechen, dass die Umsetzung immer funktioniert, da seine Lieferanten mit unterschiedlichen Subunternehmen zusammenarbeiten.

Der Inhaber der Apotheke plant außerdem die Sanierung des Parkplatzes vor der Apotheke. In diesem Zusammenhang bietet es sich an, dass die Gemeinde mindestens den Gehweg entlang des Parkplatzes saniert, damit der Bereich ein einheitliches Erscheinungsbild erhält. Auch hiermit soll sich der Bauausschuss beschäftigen.

 

Ortsentwicklungskonzept und Wohnungsmarktkonzept

Die Planungsbüros ALP und Convent Mensing arbeiten derzeit an der Erstellung des Ortsentwicklungskonzeptes und des Wohnungsmarktkonzeptes für die Gemeinde, die möglichst im Juli von der Gemeindevertretung beschlossen werden sollen. Es hat am 07.03.2024 ein Akteursworkshop mit Personen aus unterschiedlichen Bereichen stattgefunden. Hier wurden erste Entwürfe der Konzepte vorgestellt und es konnten noch weitere Ideen und Meinungen eingefangen werden. Grundsätzlich standen alle Teilnehmer der Trappenkamper Entwicklung sehr positiv gegenüber. Eine Bürgerwerkstatt ist für den 14.05.2024 und eine After-Work-Veranstaltung ist für den 13.06.2024 geplant.

 

Mögliche Schlüsselprojekte des OEK

Jugendzentrum

Der Umzug des Jugendzentrums in das alte Feuerwehrgebäude wird weiterhin verfolgt. Die Aufnahme der Qualifizierung des Gebäudes als Schlüsselprojekt in das OEK stellt eine Voraussetzung für eine mögliche Förderung mit GAK-Mitteln in Höhe von bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben dar. 

Es gibt einen Vorschlag für ein Raumkonzept, der durch Mitarbeiter des Jugendzentrums erarbeitet wurde. Dieser Vorschlag soll zeitnah im Jugendzentrumsausschuss diskutiert werden.

Parallel wird die Aufnahme der Sanierungsmaßnahme zur Qualifizierung des ehem. Feuerwehrgerätehauses als Jugendzentrum in den Maßnahmenplan angestrebt, um den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln   zu ermöglichen.  Eine Anerkennung als erhaltenswertes Gebäude im Sinne der Ziele und Zwecke der städtebaulichen Gesamtmaßnahme durch das MIKWS steht noch aus.

Da die Fördermöglichkeiten derzeit noch unklar sind, wurde die Umsetzung des Beschlusses zur Beauftragung von Planungsleistungen für die Sanierung und den Umbau des ehemaligen Feuerwehrgebäudes zum Jugendzentrum von der Verwaltung in Absprache mit dem Sanierungsträger zurückgestellt.

Zwischenzeitlich ist man außerdem zu dem Ergebnis gekommen, dass die Ausschreibung der Planungsleistungen wegen Überschreitung des Schwellenwertes europaweit erfolgen muss, so dass diese und die damit im Zusammenhang stehenden Vorbereitungen allein schon höhere Kosten verursachen wird. Deshalb wird empfohlen, dass die Gemeinde hier kein Risiko eingehen und abwarten sollte, bis die Fördermöglichkeiten endgültig geklärt sind.

Sportlerheim

Auch die Sanierung und der Anbau des Sportlerheimes wird als mögliches Schlüsselprojekt in das OEK aufgenommen, sodass die Beantragung von GAK-Mitteln zur Förderung des Vorhabens in Höhe von bis zu 75 % möglich ist. 

Waldbühne

Nach erfolgter Machbarkeitsstudie ist geplant, die Belebung und den Umbau der Waldbühne als Schlüsselprojekt in das OEK aufzunehmen und GAK-Mittel zu beantragen. Fördermöglichkeit: bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben. Das Planungsbüro Convent Mensing schlägt vor, dass die Akteure sich zusammenschließen und ein Veranstaltungsprogramm erstellen, das dann beim Fördermittelgeber vorgelegt werden kann.

 

 

Kommandanturgebäude (jetziges Jugendzentrum)

Für die Nachnutzung des jetzigen Jugendzentrums gibt es Ideen ein Kulturzentrum in dem ehemaligen „Kommandaturgebäude einzurichten. Deshalb käme eine Umgestaltung des ehemaligen Kommandaturgebäudes ebenfalls als Schlüsselprojekt in Frage.

Abschließend teilt Frau Kech mit, dass der Tag der Städtebauförderung am 04.05.2024 mit einem informativen Frühstück im Bürgersaal stattfindet. Anschließend gibt es einen Rundgang bzw. eine kleine Fahrradtour zu aktuellen Projekten.

Die Vorsitzende bedankt sich bei Frau Kech für den ausführlichen Bericht und die Begleitung der Projekte.

Frau Kruck teilt mit, dass sie bezüglich des Umbaus des alten Feuerwehrgebäudes zum Jugendzentrum sie es für sich und alle Beteiligten sehr unbefriedigend findet, dass immer wieder wegen irgendwelcher Prüfungen von Fördermöglichkeiten abgewartet werden muss und die Maßnahme sich nun schon über Jahre hinzieht. In ihren Augen macht es derzeit gar keinen Sinn, sich mit einem neuen Raumkonzept für das Jugendzentrum auseinander zu setzen. Nach ihrer Auffassung sollte zunächst die Sanierung angeschoben werden und auch die Gemeindevertretung sollte sich eine sogenannte „Deadline“ setzen, wie lange sie noch abwarten will. Nach ihrer Auffassung sollte das Projekt, falls erforderlich, auch unabhängig von Fördermitteln umgesetzt werden und nicht ewig abgewartet werden. 

Frau Kech erklärt, dass ein Raumkonzept schon dringend erforderlich ist, um den Fördermittelgeber von dem Projekt zu überzeugen.

Herr Matthiesen teilt seinen Unmut darüber mit, dass die Gemeindevertretung nicht darüber informiert wurde, dass die Sanierung des früheren Feuerwehrgebäudes weiter aufgeschoben worden ist. 

Frau Kech teilt mit, dass in den Bericht über investive Maßnahmen, der zu jeder Sitzung der Gemeindevertretung von der Verwaltung vorgelegt wird, der Hinweis aufgenommen wurde, dass die Fördermöglichkeiten geprüft werden.

 

Hinweis der Verwaltung: Ab dem 01.02.2024 ist der Hinweis aufgenommen worden.