Amt Bornhöved
 

Auszug - Einwohnerfragezeit (Teil 1)  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 18.01.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindesaal Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
 
Wortprotokoll

Frage 1:

Ein Anwohner möchte über den nichtöffentlichen TOP „Ehrungen von Bürgern“ informiert werden.

Der Bürgermeister erklärt, dass im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung keine Bürger durch die Gemeindevertretung geehrt werden. Weiterhin erläutert Herr Griese im Allgemeinen die Arbeit der Arbeitsgruppe „Ehrungen“ und gibt bekannt, dass laut der entsprechenden Satzung über die Vorschläge der durchzuführenden Ehrungen vorab nichtöffentlich zu beraten ist und ggf. ein Beschluss zu fassen ist.

 

Frage 2:

Ein Anwohner äußert seine Bedenken über den Beschlussvorschlag zum TOP 8 Wahl von stellvertretenden Ausschussmitgliedern der ständigen Ausschüsse (Pool-Stellvertretung)

Der Bürgermeister erläutert allgemein die Vor- und Nachteile dieser Beschlussvorlage und verweist auf die anstehenden Beratungen zu diesem TOP.

 

Frage 3:

Eine Anwohnerin möchte wissen, wann die neu aufgestellten Windenergieanlagen in Betrieb gehen.

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass (nach seinem letzten Kenntnisstand) die Windenergieanlagen ab der Kw. 43 im Jahr 2023 in Betrieb gehen sollten. Herr Detlof ergänzt, dass eine erforderliche Abnahme noch aussteht. Der Betreiber ist nicht verpflichtet der Gemeinde ein genaues Datum für die Inbetriebnahme mitzuteilen.

 

Frage 4:

Eine Anwohnerin erläutert einen Gefahrenpunkt Höhe der Kreuzung B430 / Belauer Straße und wünscht sich deshalb eine Verlängerung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bis hinter der Kurve. Außerdem erwähnt Sie, dass der Bürgersteig eine erhöhte Gefahr für Fußgänger in der Kurve ist.

Der Bürgermeister und Herr Detlof erläutern, dass die Genehmigung für diese Geschwindigkeitsbegrenzung nicht das Amt Bornhöved, sondern die Kreisverwaltung Segeberg erteilt. Die Verlängerung der Geschwindigkeitsbegrenzung wurde in der Vergangenheit bereits beantragt. Die Kreisverwaltung hat den Antrag abgelehnt, da die vorhandene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h nur durch die in diesem Bereich nicht erforderliche Straßenbreite genehmigt wurde.

 

Frage 5:

Eine Anwohnerin erkundigt sich über die Möglichkeit einen Verkehrsspiegel an einer Kreuzung von einem Wirtschaftsweg und der K57 aufzustellen.

Der Bürgermeister berichtet, dass auch hier die Kreisverwaltung Segeberg eine Genehmigung erteilen müsste und die erforderliche Genehmigung derzeit nur im absoluten Ausnahmefall genehmigt wird. Einige Gemeindevertreter merken an, dass der Verkehrspunkt entschärft wird, weil der angesprochene Kreuzungsbereich der K57 im Zuge des geplanten Ausbaus verbreitert wird.

[Anmerkung der Verwaltung: Die Verkehrsaufsicht und die Polizei halten einen Verkehrsspiegel aufgrund der nachfolgenden Punkte für kritisch:

1. Anfälligkeit für Verschmutzung durch Umwelteinflüsse (wie etwa Schmutz oder Wasser bzw. Eis) oder Vandalismus (beispielsweise durch Aufkleber oder Graffiti)

2. Verzerrtes und verkleinertes Spiegelbild (Gefahr von Falschinterpretation der Verkehrssituation)

3. Unwirksamkeit durch unbeabsichtigtes oder vorsätzliches Verdrehen

4. Blendgefahr durch Scheinwerfer oder Sonneneinstrahlung

5. Entstehung von toten Winkeln im Spiegelbild (Radfahrer und Fußgänger können übersehen werden)

Nach geltenden Recht handelt es sich bei einem Verkehrsspiegel nach der Straßenverkehrsordnung lediglich um ein „Hilfsmittel“. Die grundsätzliche Sorgfaltspflicht (beispielsweise beim Ausfahren aus einem Grundstück) gilt weiterhin. Im Zweifelsfall muss sich der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer vorsichtig in den Bereich hineintasten oder sich einweisen lassen.]