Auszug - Aufteilung der Bilanzsumme auf allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage zum 01.01.2024
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Protokollführer teilt mit, dass die GemHVO-Doppik zum 01.01.2024 in die GemHVO geändert wird. Die wesentliche Neuerung ist, dass die Ergebnisrücklage durch eine Ausgleichsrücklage ersetzt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Gemeinde im Rahmen der Haushaltsplanung einen Jahresfehlbetrag durch die Ausgleichsrücklage decken (fiktiver Haushaltsausgleich).
Gemäß der GemHVO hat die Gemeindevertretung über die Aufteilung des entsprechenden Bilanzwertes auf die allgemeine Rücklage und die Ausgleichsrücklage zu beschließen. Die allgemeine Rücklage soll mindestens 20 % der Bilanzsumme des Jahresabschlusses 2022 aufweisen, übersteigende Beträge sollen so angesetzt werden, dass die Ausgleichsrücklage mindestens 15 % der allgemeinen Rücklage beträgt.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, dass die allgemeine Rücklage einen Bestand von 30 % der Bilanzsumme aufweist.
Es wird ohne weitere Aussprache über den Beschlussvorschlag abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufteilung der Bilanzsumme des Jahresabschlusses auf die allgemeine Rücklage und die Ausgleichsrücklage zum 01.01.2024 wie folgt:
Allgemeine Rücklage = 30 % der Bilanzsumme
Ausgleichsrücklage = Restbetrag der bisherigen allgemeinen Rücklage
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1