Auszug - Benennung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2013
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Sachverhalt:
Die kommunalen Wirtschaftsbetriebe unterliegen gemäß §10 des Kommunalprüfungsgesetzes der Jahresabschlussprüfung. Gemäß Eigenvertriebsverordnung benennt die Gemeindevertretung den Wirtschaftsprüfer dem Landrat des Kreises Segeberg, der Kommunalaufsicht. Die Kommunalaufsicht beauftragt den Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung für das Jahr 2013.
Die Firma EHLER ERMER & PARTNER führte die Prüfung für das Geschäftsjahr 2012 bei den Gemeindewerken durch.
Hinsichtlich der Zusammenarbeit und der Aufstellung des Prüfungsberichtes gibt es von Seiten der Gemeindewerke keine Beanstandungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anfallende Prüfungsgebühren, die im Wirtschaftsplan 2013 der GWT eingestellt wurden.
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Firma EHLER ERMER & PARTNER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Kronprinzenstraße 1, 24768 Rendsburg als Wirtschaftsprüfer für die Wirtschaftsprüfung der Gemeindewerke für das Geschäftsjahr 2013.
Abstimmungsergebnisdafür: 7dagegen: 0Stimmenthaltung: 0