Auszug - Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG und Ausgliederung des Netzgeschäftes auf eine neue Tochtergesellschaft (Schleswig-Holstein Netz GmbH)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Vom Protokollführer und dem Bürgermeister wird auf wichtige Punkte des neuen Beteiligungsangebots hingewiesen:
- Die Kapitalgarantie (sowohl auf Kontingentaktien als auch Optionsaktien) bleibt erhalten.
- Eine Garantieverzinsung bleibt ebenfalls voraussichtlich in der gleichen Höhe (Festbetrag je Aktie) erhalten. Allerdings wird erst im März nächsten Jahres über die neue Garantieverzinsung entschieden.
- Die Gemeinde bleibt bei Errichtung der Tochtergesellschaft (Schleswig-Holstein GmbH) Aktionär der SH Netz AG und durch einen Gewinnabführungsvertrag soll sichergestellt sein, dass sich die wirtschaftliche Situation der AG nicht verschlechtert.
- Derzeit prüft die oberste Kommunalaufsichtsbehörde die Gründung der Tochtergesellschaft. Nach Mitteilung der SH Netz AG bestehen derzeit dort keine Bedenken.
- Die SH Netz AG wird sich dafür einsetzen, dass das Ergebnis der Prüfung der obersten Kommunalaufsichtsbehörde den unteren Kommunalaufsichtsbehörden mitgeteilt wird.
- Die untere Kommunalaufsichtsbehörde ist über den evtl. Beschluss zur Zustimmung der Gründung einer Tochtergesellschaft zu informieren.
Nach einer kurzen Aussprache wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Neugründung der Schleswig-Holstein Netz GmbH mittels Ausgliederung aus der Schleswig-Holstein Netz AG zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0