Amt Bornhöved
 

Auszug - Werbung für das Neubaugebiet  

Sitzung des Bau-, Planungs- und Entwicklungsausschusses der Gemeinde Damsdorf
TOP: Ö 7.1
Gremium: Bau-, Planungs- und Entwicklungsausschuss der Gemeinde Damsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 09.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:23 Anlass: Sitzung
Raum: Dörphus Damsdorf
Ort: 23824 Damsdorf
 
Wortprotokoll

Herr Winter schlägt vor, die Bewerbung der Baugebiete durch Internetplattformen, wie z.B. Ebay, Immobilienscout oder ähnliche voranzutreiben. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie ein solches öffentliches Angebot erfolgen könnte. Kann die Gemeinde dies in Eigenregie durchführen und muss das Verfahren über die Verwaltung erfolgen.

Zusätzlich wird der Vorschlag gemacht, am Baugebiet ein entsprechend großes Hinweisschild oder einen Banner aufzustellen.

Hier bittet der Ausschuss die Verwaltung um Mitteilung, ab wann eine Baugenehmigung erforderlich ist.   

Hinweis der Verwaltung: in § 61 LBO sind verfahrensfreie Vorhaben aufgezählt, also Bauvorhaben, die keiner Genehmigung bedürfen.

Gem. § 61 Abs. 1 Nr. 12a Werbeanlagen bis 1m² Ansichtsfläche (wenn sie fest mit dem Boden verankert ist und dauerhaft aufgestellt werden soll)

§ 61 Abs. 1 Nr. 12d eröffnet die Möglichkeit „Werbeanlagen, die an der Stätte der Leistung vorübergehend angebracht oder aufgestellt werden, soweit sie nicht mit dem Boden oder einer baulichen Anlage verbunden sind“ ohne eine Begrenzung der Ansichtsfläche verfahrensfrei aufzustellen.

Hier könnte die Gemeinde zum Beispiel eine Werbetafel auf einem Anhänger o.ä. vorübergehend aufstellen.