Auszug - Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses
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Wortprotokoll |
Der Bürgermeister teilt mit, das der Vogelschießerverein kein Verein ist, er hat z. B. keine Berechtigung eine Schankgenehmigung o. ä. zu beantragen. Das Vogelschießen wird von 6/7 Einwohner*innen aus Stocksee organisiert, Veranstalter ist jedoch die Gemeinde.
Von der Amtsverwaltung kam der Hinweis der Umsatzsteuerpflicht für diese Veranstaltung.
Es kam die Anregung das der Vogelschießerverein sich als Sparte dem Sportverein anschließt.
Der Sportverein und der Vorgelschießerverein müssen sich dieses Themas annehmen und kurzfristig einen Termin für eine künftige Lösung finden.