Amt Bornhöved
 

Auszug - 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Östlich der Dorfstraße, nördlich der Damsdorfer Straße, nördlich der Straße Am Ringreiterplatz, westlich des Grasweges, Teilflächen der Flurstücke 22 und 23 Flur 4 sowie die Flurstücke 33/1, 232/33, 233/33, 234/33, Flur 8 in der Gemarkung Schmalensee" Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  

Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 30.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:15 - 21:32 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthof Voß, Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
Zusatz: Vor der Sitzung des Ausschusses soll die Öffentlichikeit über die aktuelle Planung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Östlich der Dorfstraße, nördlich der Damsdorfer Straße, nördlich der Straße Am Ringreiterplatz, westlich des Grasweges, Teilflächen der Flurstücke 22 und 23 Flur 4 sowie die Flurstücke 33/1, 232/33, 233/33, 234/33, Flur 8 in der Gemarkung Schmalensee“ informiert werden.Hierzu lade ich ein.
VO/2023/349/05GV 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Östlich der Dorfstraße, nördlich der Damsdorfer Straße, nördlich der Straße Am Ringreiterplatz, westlich des Grasweges, Teilflächen der Flurstücke 22 und 23 Flur 4 sowie die Flurstücke 33/1, 232/33, 233/33, 234/33, Flur 8 in der Gemarkung
Schmalensee"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:FB 4.1
Federführend:Fachbereich 4 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll

 Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Er erklärt, dass das Bauleitverfahren im Zusammenhang mit der Aufstellung des B-Plan Nr. 8 geändert werden musste. Zunächst wurde das beschleunigte Verfahren für die Bauleitplanung gewählt, bei dem der F-Plan nicht hätte geändert werden müssen. Dieses beschleunigte Verfahren wurde jedoch vom Bundesverwaltungsgericht als nicht legitim geurteilt. Daher muss die Gemeinde nun ein reguläres Bauleitverfahren durchführen, bei dem diese 8. Änderung des F-Planes notwendig wird. Die Flächendarstellung der o.a. Flurstücke ändert sich von L (landwirtschaftliche Fläche) zu W (Wohngebiet).

 

Aus der Öffentlichkeit erfolgen keine Fragen oder Anregungen.