Amt Bornhöved
 

Auszug - Aufteilung der Bilanzsumme auf allgmeine Rücklage und Ausgleichsrücklage zum 01.01.2024  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Damsdorf
TOP: Ö 8
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Damsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 27.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:32 - 21:29 Anlass: Sitzung
Raum: Dörphus Damsdorf
Ort: 23824 Damsdorf
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Eine Beschlussvorlage gibt es zu diesem Top noch nicht, weil der Jahresabschluss 2022 noch nicht erstellt ist und dieser für konkrete Zahlen benötigt wird. Der Protokollführer berichtet, dass die GemHVO zum 01.01.2024 geändert wird. Eine wesentliche Änderung ist das Ersetzen der Ergebnisrücklage in eine Ausgleichsrücklage. Dazu muss die Bilanzsumme auf die allgemeine Rücklage und die Ergebnisrücklage aufgeteilt werden. Die allgemeine Rücklage soll dabei einen Bestand in Höhe von mind. 20 % der Bilanzsumme des Jahresabschlusses 2022 aufweisen. Übersteigende Beträge sollen so angesetzt werden, dass die Ausgleichsrücklage mindestens 15 % der allgemeinen Rücklage ausweist.

 

Es empfiehlt sich (soweit möglich) mehr als den Mindestbestand in der allgemeinen Rücklage zu belassen, da regelmäßig Bilanzverlängerungen stattfinden und somit nicht bei jedem Jahresabschluss Zuführungen zur allgemeinen Rücklage beschlossen werden müssen. Es empfiehlt sich aber auch (soweit möglich) der Ausgleichsrücklage einen möglichst hohen Bestand zuzuführen, da diese zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zur Verfügung steht (künftig auch zum fiktiven Ausgleich bei einem geplanten Jahresfehlbetrag).

 

Aufgrund vorstehenden Sachverhalts wird der Gemeinde vorgeschlagen, die Bilanzsumme des Jahresabschlusses 2022 (allgemeine Rücklage und Ergebnisrücklage) zu 30 % auf die allgemeine Rücklage aufzuteilen und den Restbetrag auf die Ausgleichsrücklage.

 

Auf Basis des Jahresabschlusses 2021 würden sich folgende Beträge ergeben:

 

Bisherige Aufteilung

 

Bilanzsumme

1.333.299,11 EUR

 

Allgemeine Rücklage

864.761,99 EUR

Ergebnisrücklage (inkl. Jahresüberschuss)

225.341,83 EUR

Aufgeteilter Betrag

1.090.103,82 EUR

 

Neue Aufteilung

 

Bilanzsumme

1.333.299,11 EUR

 

Allgemeine Rücklage (30 % von Bilanzsumme)

399.989,74 EUR

Ausgleichsrücklage (51,76 % der allgemeinen Rücklage)

690.114,08 EUR

Aufgeteilter Betrag

1.090.103,82 EUR

 

In der folgenden Aussprache setzt sich bei den Anwesenden die Auffassung durch, dass es vorteilhaft ist die allgemeine Rücklage nur auf den Mindestbetrag festzusetzen, da es sich dabei um ein besonders geschütztes Vermögen der Gemeinde handelt und dieses erst nach mehreren Jahren zum Ausgleich von vorgetragenen Jahresfehlbeträgen verwendet werden darf. Da dieses bei der Ausgleichsrückklage anders ist, sollte diese möglichst hoch angesetzt werden. Anschließend wird über folgenden Antrag abgestimmt:
 


  
Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Bilanzsumme des Jahresabschluss 2022 auf die allgemeine Rücklage und die Ausgleichsrücklage wie folgt aufzuteilen (soweit möglich):

 

Allgemeine Rücklage  = 20 % der Bilanzsumme

Ausgleichsrücklage  = Restbetrag der bisherigen allgemeinen Rücklage und

   Ergebnisrücklage

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0