Auszug - Wahl der Mitglieder des Hauptausschusses sowie deren Vorsitzende
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Wortprotokoll |
Nach § 8 Abs. 1 Hauptsatzung besteht beim Amt Bornhöved ab 01.11.2023 ein Hauptausschuss der sich aus 8 Mitgliedern und dem Amtsdirektor ohne Stimmrecht zusammensetzt. Alle Mitglieder müssen dem Amtsausschuss angehören. Stellvertretende Mitglieder gibt es nicht (§ 8 Abs. 3 Hauptsatzung).
Nach § 15 d AO wählt der Amtsausschuss aus seiner Mitte einen Hauptausschuss. Nach § 10 Abs. 5 AO i. V. m. § 46 Abs. 5 Satz 1 GO wählt der Amtsausschuss die oder den Vorsitzenden. Der bzw. die stellvertretende/n Ausschussvorsitzende/n wird/werden durch den Hauptausschuss selbst gewählt.
Verwaltungsseitig wurde ein möglicher Wahlvorschlag, der die Bürgermeisterin und die sieben Bürgermeister beinhaltet, im Beschlussvorschlag unterbreitet.
Der Bürgermeister Herr Jaetzel meldet sich zu Wort. Er möchte seinen vorgeschlagenen Sitz im Hauptausschuss an ein Mitglied der CDU weitergeben, so dass alle Fraktionen im Hauptausschuss vertreten sind. Er selber nimmt dann ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Hauptausschusses teil.
Einwendungen gegen das Vorgehen werden nicht erhoben.
Die Sitzung wird auf Wunsch der CDU um 20.32 Uhr unterbrochen.
Die Sitzung wird um 20.33 Uhr weiter fortgeführt.
Die CDU schlägt Herrn Sahbi Daniel Jaouadi vor.
Der Besetzung aller Wahlstellen für die Mitglieder des Hauptausschusses in einem Wahlgang („en bloc“) und einer offenen Abstimmung wird nicht widersprochen. Die Wahl über den nachfolgend aufgeführten Wahlvorschlag erfolgt somit mit Handzeichen.
Wahlvorschlag:
Lfd. Nr. | Name | Vorname |
1 | Kruse
| Hans Georg |
2 | Jürgens
| Gert |
3 | Hamann
| Knut |
4 | Griese
| Dirk |
5 | Jaouadi
| Sahbi Daniel |
6 | Saggau
| Jörn |
7 | Dr. Klüver
| Beatrix |
8 | Krille
| Harald |
Abstimmungsergebnis dafür: 46 dagegen:0 Stimmenthaltung:0
Anschließend erfolgt die Wahl der bzw. des Vorsitzenden des Hauptausschusses. Zur Wahl werden vorgeschlagen
Herr Harald Krille und Herr Jörn Saggau
Herr Krille erklärt, dass er den Vorsitz im Bauausschuss abgeben würde, sofern er zum Vorsitzenden des Hauptausschusses gewählt werden würde.
Da einer offenen Abstimmung widersprochen wird. Erfolgt die Wahl gemäß § 24 a AO i. V. m. § 40 Abs. 2 GO durch Stimmzettel.
Abstimmungsergebnis:
Harald Krille = 27 Stimmen
Jörn Saggau = 19 Stimmen
Enthaltung/ungültig = 0 Stimmen
Somit hat Herr Krille die meisten Stimmen erhalten und ist er gemäß § 24 a AO i. V. m. § 40 Abs. 3 GO zum Vorsitzenden gewählt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.