Amt Bornhöved
 

Auszug - Bebauungsplan Nr. 1 für den Bereich "südlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 150, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof" hier: Aufhebung des Satzungsbeschlusses und Beschluss zur Durchführung eines Regelverfahrens  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 01.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:48 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
VO/2023/208/06GV Bebauungsplan Nr. 1 für den Bereich "südlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 150, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof"
hier: Aufhebung des Satzungsbeschlusses und Beschluss zur Durchführung eines Regelverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:3.1/ Ti.
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister verliest den Inhalt der Vorlage.

 

Es liegen keine Nachfragen vor. Der Bürgermeister lässt über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

 


 Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 20.07.2023 für den Bebauungsplan Nr. 1 für den Bereich "südlich der Straße Waldweg, Teilfläche des Flurstücks 150, Flur 7, Gemarkung Stocksee, westlich anschließend an die vorhandene Bebauung Waldweg 9 - 9b bis angrenzend zum Gut Stockseehof" wird aufgehoben.
  2. Das Bauleitplanverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 wird auf das Regelverfahren umgestellt. Die Entwurfsunterlagen sind entsprechend anzupassen einschließlich Umweltbericht. Parallel dazu ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
  3. Die Umstellung des Bauleitplanverfahrens auf das Regelverfahren wird von einer Kostenübernahme des Antragstellers abhängig gemacht.

 


Abstimmungsergebnis dafür:  8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0