Auszug - Beratung über die Wasserversorgungssatzung und der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Stocksee
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Klingler verliest eine E-Mail des Gemeindevertretungsmitgliedes H-J. Bülk.
Frau Lemberger berichtet hierzu, dass gem. § 13 Abs. 2 des WVS (Wasserversorgungssatzung) die Gemeinde für Grundstücksanschlüsse bis zur Absperrvorrichtung an der Grundstücksgrenze für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und laufenden Unterhaltung zuständig ist und für Hausanschlüsse (Absperrvorrichtung/Grundstücksgrenze bis zur Anschlussseite des Wasserzählers) die Grundstückseigentümer gem. § 13 Abs. 3 WVS zuständig sind.
Eine Anschlussbeitragssatzung fehlt zurzeit, sodass mit den Anschlussnehmern privatrechtliche Verträge geschlossen werden.
Auskünfte wo Schnittstellen des Leitungsnetzes im Gemeindegebiet liegen kann Frau Lemberger nicht geben. Es wird empfohlen, dass der Bauausschussvorsitzende direkt mit Herrn Bickel Kontakt aufnimmt.
Die Grundgebühr von 4,00 € wurde ohne eine spitze Abrechnung der anfallenden Fixkosten festgesetzt. Eine Erhöhung ist denkbar, jedoch dürfen mit Grundgebühren immer nur fixe Kosten und niemals auch variable Kosten gedeckt werden.
Nach einer ausführlichen Aussprache sind sich die Mitglieder des Finanzausschusses einig, dass eine Anschlussbeitragssatzung anzustreben ist. Der Bürgermeister wird das Thema auch noch einmal in der Bürgermeisterrunde ansprechen, da auch andere Gemeinden im Amtsgebiet zurzeit über keine gültige Anschlussbeitragssatzung verfügen. Vielleicht kann gemeinsam mit Hilfe eines fachkundigen Dritten eine Mustersatzung für alle erarbeitet werden.
Weiter soll die Höhe der Grundgebühr zum Ablauf des laufendes Kalkulationszeitraumes auf eine mögliche Erhöhung und dessen Auswirkungen auf den Wasserpreis ausführlicher thematisiert werden.
Beschlüsse werden nicht gefasst.